Verträge: Bauen zum Festpreis

Bauen zum Festpreis: Darauf sollten Sie achten

Ein Baustil, der zu Ihnen passt, ist das eine, ein passender Partner, der Ihr Traumhaus verwirklicht, das andere. Denn Verträge von Unternehmen können sich in wichtigen Punkten unterscheiden, die maßgeblich Ihre Kosten bestimmen. Ungeplante Mehrkosten können dann schon mal den eigentlichen Festpreis sprengen. Wir verraten Ihnen, worauf es ankommt, um zum Festpreis zu bauen.

Bauen zum Festpreis heißt nicht immer das Gleiche

„Bauen zum Festpreis“ muss nicht immer das bedeuten, was es auf den ersten Blick verspricht. Zwar werben Baufirmen mit scheinbar fixen Kosten, doch weisen die Verträge mancher Anbieter tückische Lücken auf: So kann es dort heißen, dass ein Pauschal-Festpreis nur für einen begrenzten Zeitraum gilt, wie etwa acht Monate. Wenn sich die Bauphase zum Beispiel bei der Baugenehmigung oder durch schlechtes Wetter verzögert, drohen Kostenaufschläge. Daher sollten Sie als Bauherr auf eine uneingeschränkte Festpreisgarantie achten, um später keine böse Überraschung zu erleben.

Nachträgliche Änderungen kosten Geld

Wie bei den meisten Dienstleistungen der Fall, bezieht sich ein vereinbarter Preis auch bei Bauleistungen oft nur auf die in der Bau- und Leistungsbeschreibung enthaltenen Leistungen. Daher sollten Sie auf eine detaillierte Ausführung achten und schwammig formulierte Leistungen gleich zu Beginn hinterfragen. Alles was nachträglich geändert werden soll, führt in der Regel zu weiteren Kosten – etwa wenn sich der Bauherr nach Vertragsabschluss für höherwertige Fliesen entscheidet, anders als das sie im Vertrag vereinbart waren.

Achtung: Wie viel Planung ist inklusive?

Komplettanbieter werben häufig damit, dass die Planungsleistungen im Festpreis beim Bau enthalten sind. Im konkreten Vertragsangebot werden stattdessen nur sehr allgemeine Aussagen zum Umfang gemacht. Oft sind Ausführungspläne nicht als Leistungsbestandteil genannt. Auch bei einer komplexen Fachplanung für die Haustechnik wie Lüftung und Heizung muss im Vertrag klar geregelt sein, wer dafür die Kosten trägt. Übrigens sollten Ihnen hierzu alle technischen Unterlagen ausgehändigt werden. Oft genug erleben Bauherren das Gegenteil.

Vorsicht: „Schlüsselfertig“ ist kein geschützter Begriff

Nach Schlüsselübergabe ist das Haus einzugsfertig. Doch, was Bauherrn unter „schlüsselfertig“ erwarten, hat leider oft nicht viel mit der Realität zu tun. Da der Begriff rechtlich nicht eindeutig definiert ist, gilt unterm Strich: Das Bauunternehmen schuldet Ihnen nur das, was in der Bau- und Leistungsbeschreibung vereinbart und schriftlich niedergelegt ist. Klären Sie deshalb im Vorfeld, was Ihr künftiger Baupartner unter „schlüsselfertig“ versteht; gerade hier gibt es von Unternehmen zu Unternehmen deutliche Unterschiede.

Bauen zum Festpreis: Auch bei diesem Begriff genau hinhören

Lesen Sie im Vertrag etwas von „bauseits“, sollten Sie hellhörig werden. In der Praxis bedeutet er soviel wie: „Bauherr, diese Leistung ist deine Sache.“ Das kann bereits beim Erdaushub für Fundament und Keller beginnen und bis zu den Malerarbeiten oder dem Wand- und Fußbodenbelag führen. Auch Hausanschlüsse für Strom, Gas, Wasser und Abwasser sind bei „Schlüsselfertig“-Angeboten nicht immer enthalten.

Wichtig: Zahlung nur nach Baufortschritt

Als Verbraucher sind Sie nicht dazu verpflichtet, ihrem Auftragnehmer Leistungen im Voraus zu bezahlen. Dennoch können bestimmte Formulierungen dieses Prinzip aushebeln und größere Risiken auf den Bauherren abwälzen. Lesen Sie im Vertrag etwas wie „Zahlung vor Beginn des Fenstereinbaus“ oder „Zahlung mit Beginn der Fliesenarbeiten“ bedeutet dies, dass Sie die Leistungen schon vorher bezahlen müssen. Ärgerlich, wenn diese dann auch noch zu hoch angesetzt werden. Zahlen Sie deshalb Raten gemäß eines Zahlungsplans und dem tatsächlichen Wert der Leistungen.

Mehr Sicherheit für Bauherren: Wussten Sie, dass …

Der Gesetzgeber räumt privaten Bauherren seit 1. 1. 2009 das Recht ein, vom Auftragnehmer eine Fertigstellungssicherheit einzufordern. Demnach dürfen Sie fünf Prozent des vereinbarten Werkvertragspreises einbehalten. Beispiel: Die erste Rate beträgt 30.000 Euro. Das Bauunternehmen verzichtet zunächst auf 5.000 Euro und erhält daher nur 25.000 Euro. Die zurückbehaltenen 5.000 Euro bleiben bis zum vollständigen Abschluss der zugehörigen Arbeiten beim Bauherren. Alternativ kann das Bauunternehmen auch eine Sicherheit leisten, indem es 5.000 Euro hinterlegt oder bei der Bank dafür bürgt.

Fazit: So bleibt Bauen zum Festpreis das, was es verspricht

Vergleichen Sie daher Bauunternehmen gut! Prüfen Sie aufmerksam deren Verträge, Bau- und Leistungsbeschreibungen und hinterfragen Sie alles, was Details offen lässt. Oft klingen die Formulierungen für den Laien gut, können dann aber in der Praxis zu unangenehmen Überraschungen führen. Achten Sie bei Angabe des Festpreises, wie lange er laut Bauvertrag gültig ist. Bringen Sie Ihre Vorstellungen und Wünsche mit der Bau- und Leistungsbeschreibung in Übereinstimmung, damit sie Bestandteil des Festpreises werden. Kurz gesagt: Alles, was Geld kostet und was Auswirkungen auf die Planung hat, muss vor Vertragsabschluss geklärt werden. Scheuen Sie sich nicht, einen unabhängigen Fachmann zurate zu ziehen. Erst wenn alle Fragen bis ins Detail geklärt sind, und wenn die Finanzierung gesichert ist, sollten Sie den Bauvertrag unterzeichnen. Befolgen Sie unsere Tipps, finden Sie garantiert den Partner, für den Bauen zum Festpreis mehr als ein Versprechen ist!

Weitere Informationen unter bsb-ev.de

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Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.

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