Wohnen im Denkmal: alte Gaststätte

Immobilientrend: Wohnen im Denkmal

Wohnen im Denkmal wird zum Statussymbol, wie auch DIE WELT in Ihrem gleichnamigen Beitrag berichtet. Doch muss es sich dabei nicht immer gleich um eine Fabrik aus Vorkriegszeiten oder gar eine alte Burg handeln. Auch wer jetzt an bruchfällige Bauten kurz vor dem Abriss denkt, liegt völlig falsch. Oft sind es auch nur Gebäude mit geschichtlichem Hintergrund, wie etwa ein altes Fachwerkhaus, ein altes Wirtshaus oder ein uriger Bauernhof, welche das Siegel des Denkmalschutzes tragen.

Historisches Flair: Wohnen im Denkmal

Menschen, die nach dieser Art Immobilien suchen, sehnen sich meist nach etwas Besonderem. Dabei geht es um Selbstdarstellung, der Verwirklichung von Träumen sowie das Wohnen in einem Gebäude, dessen Räume vom unverwechselbaren Flair vergangener Zeiten erfüllt sind. Menschen, die Ihre Vision von einem Zuhause fernab von jeglichen Stereotypen leben. Und nicht zuletzt zeigen sich auch Gemeinden und Kommunen dankbar, wenn diese historischen Schmuckstücke im Stadtbild erhalten werden.

Kosten am Denkmal: Der Kaufpreis bleibt nicht allein

Allerdings ist einem jeden klar: Ein meist relativ niedriger Kaufpreis alter, denkmalgeschützter Gebäude, ist nicht automatisch der Anfang vom Glück. Oft kostenintensive Sanierungs- und Renovierungsarbeiten müssen gut einkalkuliert werden, um das Traumobjekt weiterhin bewohnbar zu machen. Deshalb gibt es für alle, die sich Baudenkmälern annehmen, spezielle Hilfen. In finanzieller Hinsicht gibt es Subventionen und steuerliche Vorteile, welche die Freude am Erhalt des historischen Wohnglücks beflügeln sollen.

Steuerliche Vorteile für Baudenkmäler

So lassen sich die gesamten Sanierungskosten eines denkmalgeschützten Hauses über einen Zeitraum von zehn Jahren von der Steuer abschreiben. Sprich, die Kostensumme wird durch zehn geteilt und auf die Jahre verteilt. Die daraus errechneten Teilbeträge dürfen jährlich von der Steuer abgeschrieben werden. Ein Vorteil, der jedoch nur für genehmigte Maßnahmen durch die Denkmalschutzbehörde gilt. Dafür gibt es einen eigens erstellten Auflagenkatalog, den Sie vor Beginn sämtlicher Sanierungsarbeiten genau studieren müssen.

Renovieren: Zuschüsse vom Staat

Neben den steuerlichen Vorteilen können Eigentümer von Baudenkmälern außerdem staatliche Zuschüsse beantragen. Diese gibt es für Ausgaben, welche im Rahmen von Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen anfallen. Bei Mehrkosten an einem Denkmal, die wegen besonderer Maßnahmen entstehen, können Sie demnach zusätzlich eine Förderung beantragen. Wenn das Gebäude beispielsweise eine ganz besondere Dachdeckung braucht, die viel teurer ist als üblich, kann mit einem Zuschuss der Differenzbetrag gedeckt werden.

Spezielle Förderprogramme für energetisches Sanieren

Zusätzlich gibt es Förderprogramme und Investitionszuschüsse der KfW-Bank, die speziell solche denkmalgeschützten Projekte fördern. Denn ein energetisches Sanierungsprogramm, um Heizkosten und den Wärmehaushalt auf das Niveau neuester Bestimmungen anzuheben, gehen mit den Auflagen der Denkmalschutzbehörde nicht immer Hand in Hand. Aus diesem Grund stopft die KfW-Bank diese Lücke für den Erhalt historischer Gebäude. Genaue Informationen zu den speziellen Förderprogrammen bekommen Sie hier.

Denkmalgeschützte Immobilien finden

Haben auch Sie Interesse an denkmalgeschützten Gebäuden – als Investment-Immobilie oder als persönlichen Wohntraum im Denkmal? Dann sprechen Sie mit unseren Immobilienexperten von Layer Immobilien & Bau. Ob altes Bauernhaus oder historische Gaststätte, immer wieder finden sich die ein oder anderen Baudenkmäler in unserem Bestand. Fragen Sie uns nach aktuellen Angeboten! 

Schauen Sie sich auch unseren Denkmalumbau in Augsburg an: Ein denkmalgeschütztes Haus wird zum Wohnhaus.

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