Energieausweis: Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Sobald Sie eine Immobilie vermieten oder verkaufen, müssen Sie den Interessenten einen Energieausweis vorlegen. Andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro. Auch in Inseraten sind die Angaben aus dem Energieausweis Pflicht. Wichtig ist es daher zu wissen, welche Arten des Energieausweises es gibt und für welche Immobilien diese gelten: Was wird benötigt? Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis? Dieser Beitrag soll Ihnen als Ratgeber Energieausweis Überblick verschaffen.

Der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis

Pauschal gesagt ist der Verbrauchausweis die einfachere Variante. Die Kennzahlen erfolgen darin verbrauchsorientiert, also wie viel Energie Bewohner zur Beheizung einer Wohnung in der Vergangenheit tatsächlich aufgewendet haben. Für den deutlich teureren Bedarfsausweis analysiert man das Gebäude tauf technischer Grundlage, das heißt: Dach, Fenster, Wände und Heizung. Die Werte entstehen mithilfe der Daten aus der Analyse. Auch wenn beide Ausweise nur Anhaltspunkte über den künftigen Verbrauch geben, ist der Bedarfsausweis aufgrund seiner höheren Aussagekräftigkeit grundsätzlich der Empfohlene. Für Mieter und Verbraucher gilt: Hat der Energieausweis ein dena-Gütesiegel, können sie sich auf jeden Fall darauf verlassen.

Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht?

Freie Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis haben Eigentümer von Bestandsimmobilien und Altbauten, wenn
– die Immobilie mehr als vier Wohneinheiten besitzt oder
– weniger als fünf Wohneinheiten beinhaltet und nach 1977 gebaut wurden.
Der Bedarfsausweis ist Pflicht, wenn die Immobilie weniger als fünf Wohneinheiten besitzt und im Jahr 1977 oder früher erbaut wurde. Eine Ausnahme gilt für Gebäude, welche die Wärmeschutzverordnung von 1977 erbringen.
Keine Ausweispflicht besteht für
– denkmalgeschützte Gebäude,
– Gebäude, deren Nutzfläche nicht größer als 50 m² ist und
– bei Eigennutzung.
Für alle Neubauten wird nur noch der Bedarfsausweis ausgestellt. Pflicht ist er jedoch nicht, da diese ohnehin den neuesten Verordnungen in Sachen Energie entsrechen.

Wichtiges zum Verbrauchsausweis

Der verbrauchsorientierte Energieausweis gibt darüber Auskunft, wie viel Energie in einem Haushalt verbraucht wurde. Dafür werden die Verbräuche von mindestens drei Jahren gesammelt. Sprich: Er datiert die Gewohnheiten der Bewohner. Verfügt ein Wohnhaus über mehrere Einheiten, erfolgt die Berechnung aus dem Durchschnitt aller Wohnungen. Allerdings bedeutet dies auch, dass unterschiedliche Verbräuche unter den Tisch fallen. So heizen Bewohner beispielsweise in einer Eckwohnung mit Außenwänden in der Regel mehr, als in einer Wohnung in der Mitte.
Bleibt eine Immobilie, beziehungsweise darin liegende Wohneinheiten, über gewisse Zeiträume unbewohnt, fließen auch diese sogenannten Leerstände in die Berechnung mit ein. Genauso lokale Temperaturunterschiede, wie etwa ein besonders kalter Herbst oder ein milder Winter. Dennoch sind die Angaben aufgrund gewisser Ungenauigkeiten und vereinfachter Berechnungen lediglich ein Richtwert. In der Praxis können die Verbräuche sogar deutlich abweichen.

Wichtiges zum Bedarfsausweis

Die dena (Deutsche Energie-Agentur) empfiehlt nicht umsonst den bedarfsorientierten Energieausweis. In einem aufwendigen Verfahren werden die theoretischen Energiewerte bezüglich Primärbedarf und Jahresenergiebedarf ermittelt. Grundlagen des Analyseverfahrens sind unter anderem die Gebäudehülle als auch die Heizungsanlage.
Vom Primärenergiebedarf lässt sich ableiten, wie effizient der Heizstoff der Anlage ist. Idealerweise liegt der Wert unter dem Endenergiebedarf. Der Endenergiebedarf steht nur im Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis enthält stattdessen den ungenaueren tatsächlichen Endenergieverbrauch aus Vergangenheitswerten.
Auch wenn selbst der Bedarfsausweis keine absolute Sicherheit über den zu erwartenden Energieverbrauch geben kann, sind seine Angaben weitaus zuverlässiger als die der verbrauchsorientierten Berechnung. So lassen sich auch Modernisierungsmaßnahmen daraus ableiten – nicht so aus dem Verbrauchsausweis.

Effizienzklassen im Energieausweis

In beiden Varianten des Energieausweises finden sich die sogenannten Effizienzklassen. Ihr Aussehen erinnert an die Energielabels auf Elektrogeräten, wie zum Beispiel auf Kühlschränken. Die Skala reicht vom grünen Bereich A+, A bis hin zum roten Bereich H. Für Verbraucher gilt: je näher die Effizienzklasse dem grünen Bereich, desto besser. So erhalten Passivhäuser das grüne A+-Label, Altbauten ohne Dämmung im schlimmsten Fall das rote H-Label.

Effizienzklassen Energieausweis
Effizienzklassen im Energieausweis: Liegt der Wert des Primärenergiebedarfs über dem des Endenergiebedarfs, ist von einem weniger umweltfreundlichen Heizstoff auszugehen.

Kosten, Gültigkeit und Förderung

Beide Arten von Energieausweisen sind nach Ausstellung zehn Jahre lang gültig. Unterschiedlich sind jedoch deren Kosten. Bekommt man einen Verbrauchsausweis online bereits unter 50 Euro, kostet ein Bedarfsausweis zwischen 200 und 400 Euro. Eine staatliche Förderung für den Energieausweis gibt es nicht. Allerdings können Sie beium Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Förderung zur Energieberatung beantragen und damit zumindest den Kostenaufwand zur Ausstellung des Energieausweises senken.

Wir hoffen, Ihnen mit diesem kleinen Ratgeber Energieausweis weitergeholfen zu haben.

Quellen:
http://ratgeber.immowelt.de/ (23.03.2016)
http://www.enbausa.de/ (23.03.2016)
http://www.energieausweis-energiepass-beratung.de/ (23.03.2016)
http://www.energie-fachberater.de/ (23.03.2016)

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