„Wenn in einer Stadt oder in einer Gemeinde eine Grünfläche bebaut werden soll, so muss die Gemeinde in der Regel eine andere Fläche begrünen. Diese wird dann als Ausgleichsfläche bezeichnet.
Sinn uns Zweck von Ausgleichsflächen ist es, ökologisch höherwertige Flächen und damit verbundene Eingriffe in Natur und Landschaft „auszugleichen“ und diese dauerhaft zu erhalten. Wenn ein Ausgleich nicht möglich ist, muss dafür Sorge getragen werden, dass die dadurch erfolgte Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Ersatzmaßnahmen kompensiert werden.“