„Ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben muss durch die zuständige Baufirma abgenommen werden. Es wird geprüft, ob alles den baurechtlichen und bautechnischen Bestimmungen entspricht. Anschließend bekommt die Baubehörde eine Nutzungsanzeige, welche eine Nutzung der Immobilie anzeigt.
Die Bauabnahme ist einer der wichtigsten Meilensteine bei einem Hausbauprojekt. Ab diesem Zeitpunkt, also nach der Bauabnahme, müssen Bauherren Mängel selbst klären, sprich: die Beweise aufzeigen, dass ein tatsächlicher Mangel herrscht. Dies nennt man Beweislastumkehr. Auch müssen sich Bauherren ab diesem Zeitpunkt um alle Versicherungen selbst bemühen, wie etwa bei Brand, Wasser- und Sturm.“