Unter Baulast versteht man eine öffentlich-rechtliche Einschränkung in der Bebauung oder Nutzung eines Grundstücks. Sie wird zudem im Grundbuch vermerkt. Wird ein Grundstück mit Baulast erworben, erklärt sich der neue Eigentümer mit der Übernahme der Baulast einverstanden und muss ein dem Grundstück entsprechendes Handeln (Tun, Dulden oder Unterlassen) stattgeben.