„Ein Makler ist gemäß den Vorschriften der MaBV verpflichtet, seinen Auftraggeber bzw. Interessenten über bestimmte Objekteigenschaften zu informieren. Er stellt diese über das Exposé zur Verfügung.
Der Makler bekommt die objektspezifischen Informationen vom Verkäufer bzw. Vermieter. Er übernimmt für die Richtigkeit keine Haftung, solange im Exposé darauf hingewiesen wird, dass die Informationen auf den Angaben des Verkäufers beruhen. Ist es für den Makler jedoch offensichtlich, dass diese Angaben falsch sind, muss er sich aktiv darum bemühen, die richtigen Informationen zu beschaffen.
Der Makler ist auch dazu verpflichtet, über objektbezogene Eigenschaften wie die Lage der Immobilie, die Nachbarschaft oder vorhandene Altlasten im Baugrund zu informieren, sollte er darüber Kenntnis haben. Ebenso muss er sämtliche vertraglichen Informationen transparent darlegen.
Verletzt der Makler seine Informations- und Aufklärungspflichten, hat der Auftraggeber Anspruch auf Schadensersatz.“