Auf einem Notaranderkonto (auch Treuhandkonto) wird Vermögen gebucht, welches nicht dem Kontoinhaber selbst gehört. Der Kontoinhaber eines Treuhandkontos ist ein dazu Befugter, wie beispielsweise ein Notar oder ein Rechtsanwalt. Die Notwendigkeit liegt darin, das Vermögen auf dem Treuhandkonto vom Restvermögen des entsprechenden Kunden bzw. Klienten zu trennen.