Wird ein Grundstück in mehrere kleinere Grundstücke aufgeteilt, spricht man von einer Parzellierung (auch Grundstücksteilung). In Bayern dürfen nur die jeweils zuständigen Vermessungsämter ein Grundstück teilen. Da daraus unter anderem neue Eigentumsrechte, Grundbucheinträge und Steuern resultieren, muss diese immer dokumentiert werden.