„Die Ausführungsplanung (auch Werkplanung) ist ein Teil der Bauplanung, welche die vorangegangene Genehmigungsplanung soweit ausarbeitet, dass das Bauvorhaben realisiert werden kann.
In der Zusammenarbeit von Fachplanern (Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro), Produktherstellern und ausführenden Unternehmen werden Vorgaben der statischen und energetischen Berechnung eingearbeitet, Werkpläne erstellt und genaue Angaben wie z. B. zu Maßen, Materialangaben und Qualität gemacht. Daher sind evtl. Planungsänderungen stets mit Zeitverzögerung in der Ausführung des Bauwerkes verbunden.
Die Ausführungsplanung ist Voraussetzung für die Mengenermittlung (auch Massenermittlung) und dient damit zur Vorbereitung der Vergabe. Bei der Abrechnung der Bauleistung werden die Ausführungspläne als Abrechnungspläne (auch Aufmaßpläne) zum Aufmaß und der damit verbundenen Mengenermittlung verwendet.“