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Sie haben mitbekommen, dass in Ihrer Nachbarschaft oder im Bekanntenkreis eine Immobilie oder ein Grundstück verkauft werden soll? Dann geben Sie uns Bescheid! 

Als marktführendes Immobilienunternehmen im südbayerischen Raum hat die LAYER Gruppe zahlreiche Kaufinteressenten in ihrer Datenbank – und freut sich über Ihren Tipp.  

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Ihre Empfehlung ist goldwert: Unsere Tippgeber erhalten bis zu 10 Prozent der erzielten Provision!

Wichtige Voraussetzung ist, dass wir die Immobilie bzw. das Grundstück noch nicht kennen und Sie kein Ehepartner oder Lebensgefährte des Eigentümers sind. 

Sie haben einen Tipp für uns? Rufen Sie direkt an oder kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular – wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen, um alle Details zu besprechen. 

Kostenfreier Ratgeber:
Den richtigen Immobilienpreis ermitteln

Den richtigen Preis anzusetzen ist bei einem Immobilien-Verkauf äußerst wichtig. Ist der Angebotspreis zu hoch angesetzt, verschreckt man Interessenten, ist er zu niedrig angesetzt, verliert man bares Geld.

In unserem Guide erklären wir Ihnen, wie Sie den richtigen Preis für Ihre Immobilie ermitteln und worauf es zu achten gilt.

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Bauherrensicherheitspaket

Wichtige Versicherungen sind im Hauspreis von LAYER bereits inkludiert:

Damit Ihr Traumhaus auf sicherem Boden steht und Sie beim Kauf Ihres Grundstücks garantiert nichts falsch machen, wird der Baugrund von unabhängigen Bodengutachtern und Geologen geprüft. Diese erstellen eine Bodenanalyse und prüfen die Grundwasserstände. Im Anschluss daran erhalten entsprechendes Baugrundgutachten mit Gründungsempfehlung.

Sollten innerhalb von fünf Jahren nach Fertigstellung bautechnische Mängel auftreten, sind Sie mit unserer Baugewährleistungsversicherung geschützt. Die Versicherungssumme beträgt 100.000 Euro und somit ein Vielfaches der im Bauwesen üblichen 5 %. Etwaige Kosten für die Behebung von Mängeln werden dann direkt von der Versicherung an das Bauunternehmen gezahlt. Im Falle einer Insolvenz des Bauunternehmens wird das Geld direkt an Sie ausgezahlt.

Mit einer Bauleistungsversicherung wird Ihre Immobilie während der Bauphase vor Schäden durch unvorhersehbare Einflüsse geschützt und die Fertigstellung des Bauprojekts sichergestellt. Sollte Ihre Immobilie beispielsweise durch höhere Gewalt beschädigt werden (Hochwasser oder Sturm), sind Sie als Bauherr bei LAYER auf der sicheren Seite. Eigentlich hätte das Bauunternehmen in einem solchen Fall Ihnen gegenüber Anspruch auf Bezahlung der ggf. zusätzlich anfallenden Arbeiten. Durch unsere Bauleistungsversicherung ist dieses Risiko jedoch abgedeckt und es kommen keine Extrakosten auf Sie zu. Das gilt auch für Schäden durch Vandalismus, Konstruktions- und Materialfehler, Fahrlässigkeit sowie Schäden durch unerkannte Eigenschaften des Baugrunds.

Die Bauleistungsversicherung schützt zudem das Bauunternehmen. Wird der Rohbau durch ein unvorhergesehenes Ereignis beschädigt, ist normalerweise der Bauunternehmer verpflichtet, die Schäden zu beheben oder auf eigene Rechnung neu zu bauen. Durch die Versicherung werden diese Extraleistungen jedoch erstattet. So beugen wir Komplikationen und Verzögerungen auf Ihrer Baustelle vor.

Als Bauherr haben Sie die Verpflichtung, auf Ihrer Baustelle für Verkehrssicherheit zu sorgen. Sie müssen die Baustelle so absichern, dass sich niemand verletzen kann, beispielsweise indem Sie eine entsprechende Beschilderung und Beleuchtung aufstellen. Zwar wird diese Sorgfaltspflicht in der Regel von der Bauherrschaft an den Bauunternehmenden übertragen, doch rechtlich bleibt die Überwachungspflicht und auch die Haftung beim Bauherrn. Deshalb haben wir für Sie eine Bauherrenhaftpflichtversicherung in den Bauvertrag aufgenommen, die Sie für alle Fälle schützt. Zudem sorgt LAYER für die notwendige Abstimmung der ausführenden Firmen auf der Baustelle untereinander, sodass rechtliche Arbeitsschutzmaßnahmen und Gefahrgutvorschriften eingehalten werden.

Das Bauunternehmen, das Ihre Immobilie baut, wird von uns verpflichtet, eine Bürgschaft zu hinterlegen. Damit stellen wir sicher, dass die Ihnen vom beauftragten Bauunternehmen vertraglich zugesicherten Leistungen auch tatsächlich erbracht werden. Sollte also ein Bauunternehmen einmal nicht in der Lage sein, die Arbeiten so zu erbringen oder zu beenden, wie Sie das beauftragt haben, ist Ihnen eine entsprechende Entschädigung sicher.