Bauträgerchance in top Lage von Bobingen

Ihre Immobilienexpertin vor Ort

Frau Nina Hörter-Hammrich

Eckdaten der Immobilie

86399 Bobingen
Objekt-ID: MHNH1180
Objektart: Grundstück
Stil: Wohngrundstück
Kaufpreis: 995.550,00 €
Provision: 3,57 % inkl. ges. MwSt.
Grundstücksfläche: ca. 4769 m²
Verfügbar: sofort

Ausstattung

  • Erschlossenes Grundstück mit ca. 4.769 m²
  • ca. 2.986 m² sind hiervon dem Außenbereich zuzuordnen
  • Bebaut mit Altbestand
  • Bauvoranfrage gemäß Bebauungsbeispiel eingereicht
  • Eine Bebauung mit 4 Doppelhaushälften und 8 Garagen ist genehmigungsfähig

Lage

Dieses besondere Grundstück liegt im Süden Bobingens auf einem großen Grundstück direkt an der Singold.

Bobingen befindet sich rund 12 km südlich von Augsburg und bietet seinen Einwohnern, eine hervorragende medizinische Versorgung, vielfältige Einkaufsmöglichkeiten, sowie mehrere Schulen und Kindergärten.

Die nähere Umgebung ist geprägt von modernen Ein- und Zweifamilienhäusern und viel Grün.

Verkehrstechnisch ist Bobingen gut angebunden. Mit dem PKW sind es nur wenige Minuten bis zur B17. Hierüber besteht ein Anschluss an die A96 (München-Lindau) im Süden oder an das überregionale Autobahnnetz A8 (München-Stuttgart) im Norden.

Vom Bahnhof Bobingen sind Sie unkompliziert in Richtung Augsburg und Buchloe unterwegs. Hierüber haben Sie Anschluss an nationale und internationale Bahnverbindungen.

Insgesamt überzeugt der Ort durch eine hohe Lebensqualität und gute Infrastruktur.

Objektbeschreibung

Nicht alltäglich!

Zum Kauf steht ein ca. 4.769 m² großes Baugrundstück im Süden von Bobingen, das an die Singold angrenzt. Aufgrund der Lage im Außenbereich sind hiervon ca. 1.781 m² bebaubar.

Das Grundstück verfügt über eine bereits bestehende Zufahrt und ist mit einem Altbestand bebaut.

Es ist möglich, neben dem Altbestand eine Bebauung mit vier Doppelhaushälften sowie jeweils zwei Garagen zu realisieren.
Für eine solche Bebauung wurde bereits eine Bauvoranfrage eingereicht, welche genehmigungsfähig ist.

Selbstverständlich kann das Grundstück auch anderweitig bebaut werden.

Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen und vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin!

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Daten zum Energieausweis

Sonstige Angaben

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Damit wir Ihnen sofort das Exposé zuschicken können, benötigen wir nach der Neuregelung im Verbraucherrecht Ihre Zustimmung.

Sie erhalten daher vorab eine E-Mail mit der Belehrung über Ihr Widerrufsrecht, Hinweise zum Datenschutz und Provisionshinweise.

Bitte bestätigen Sie über den enthaltenen LINK, dass Sie die Belehrung erhalten haben und wir sofort für Sie tätig werden dürfen. Sobald Ihre Bestätigung vorliegt, erhalten Sie automatisch detaillierte Informationen zur Immobilie.

Da die Maklerprovision selbstverständlich nur dann anfällt, wenn Sie die Immobilie auch tatsächlich kaufen, bleibt Ihre Anfrage insoweit unverbindlich und kostenfrei.

Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Angaben des Auftraggebers. Eine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität kann nicht übernommen werden. Zwischenverkauf / -vermietung vorbehalten.

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Bauherrensicherheitspaket

Wichtige Versicherungen sind im Hauspreis von LAYER bereits inkludiert:

Damit Ihr Traumhaus auf sicherem Boden steht und Sie beim Kauf Ihres Grundstücks garantiert nichts falsch machen, wird der Baugrund von unabhängigen Bodengutachtern und Geologen geprüft. Diese erstellen eine Bodenanalyse und prüfen die Grundwasserstände. Im Anschluss daran erhalten entsprechendes Baugrundgutachten mit Gründungsempfehlung.

Sollten innerhalb von fünf Jahren nach Fertigstellung bautechnische Mängel auftreten, sind Sie mit unserer Baugewährleistungsversicherung geschützt. Die Versicherungssumme beträgt 100.000 Euro und somit ein Vielfaches der im Bauwesen üblichen 5 %. Etwaige Kosten für die Behebung von Mängeln werden dann direkt von der Versicherung an das Bauunternehmen gezahlt. Im Falle einer Insolvenz des Bauunternehmens wird das Geld direkt an Sie ausgezahlt.

Mit einer Bauleistungsversicherung wird Ihre Immobilie während der Bauphase vor Schäden durch unvorhersehbare Einflüsse geschützt und die Fertigstellung des Bauprojekts sichergestellt. Sollte Ihre Immobilie beispielsweise durch höhere Gewalt beschädigt werden (Hochwasser oder Sturm), sind Sie als Bauherr bei LAYER auf der sicheren Seite. Eigentlich hätte das Bauunternehmen in einem solchen Fall Ihnen gegenüber Anspruch auf Bezahlung der ggf. zusätzlich anfallenden Arbeiten. Durch unsere Bauleistungsversicherung ist dieses Risiko jedoch abgedeckt und es kommen keine Extrakosten auf Sie zu. Das gilt auch für Schäden durch Vandalismus, Konstruktions- und Materialfehler, Fahrlässigkeit sowie Schäden durch unerkannte Eigenschaften des Baugrunds.

Die Bauleistungsversicherung schützt zudem das Bauunternehmen. Wird der Rohbau durch ein unvorhergesehenes Ereignis beschädigt, ist normalerweise der Bauunternehmer verpflichtet, die Schäden zu beheben oder auf eigene Rechnung neu zu bauen. Durch die Versicherung werden diese Extraleistungen jedoch erstattet. So beugen wir Komplikationen und Verzögerungen auf Ihrer Baustelle vor.

Als Bauherr haben Sie die Verpflichtung, auf Ihrer Baustelle für Verkehrssicherheit zu sorgen. Sie müssen die Baustelle so absichern, dass sich niemand verletzen kann, beispielsweise indem Sie eine entsprechende Beschilderung und Beleuchtung aufstellen. Zwar wird diese Sorgfaltspflicht in der Regel von der Bauherrschaft an den Bauunternehmenden übertragen, doch rechtlich bleibt die Überwachungspflicht und auch die Haftung beim Bauherrn. Deshalb haben wir für Sie eine Bauherrenhaftpflichtversicherung in den Bauvertrag aufgenommen, die Sie für alle Fälle schützt. Zudem sorgt LAYER für die notwendige Abstimmung der ausführenden Firmen auf der Baustelle untereinander, sodass rechtliche Arbeitsschutzmaßnahmen und Gefahrgutvorschriften eingehalten werden.

Das Bauunternehmen, das Ihre Immobilie baut, wird von uns verpflichtet, eine Bürgschaft zu hinterlegen. Damit stellen wir sicher, dass die Ihnen vom beauftragten Bauunternehmen vertraglich zugesicherten Leistungen auch tatsächlich erbracht werden. Sollte also ein Bauunternehmen einmal nicht in der Lage sein, die Arbeiten so zu erbringen oder zu beenden, wie Sie das beauftragt haben, ist Ihnen eine entsprechende Entschädigung sicher.