„Die Abgeltungsklausel in einem Mietvertrag verpflichtet den Mieter bei Auszug die Kosten für Schönheitsreparaturen anteilig zu übernehmen, wenn die Fristen für Schönheitsreparaturen noch nicht abgelaufen sind. Die Reparaturen werden von einer Fachfirma vorgeschlagen.
Auch bekannt unter Quotenklausel, Quotenhaftungsklausel oder Kostenbeteiligungsklausel.“