„Unter dem Begriff Abmarkung versteht man das Errichten oder Wiederherstellen dauerhafter, rechtswirksamer Grenzzeichen zwischen zwei Grundstücken, welche die dazwischen liegende Grenzen vor Ort deutlich erkennbar macht.
Hintergrund: Die Abmarkungspflicht gibt es in Bayern erst seit 1900. Deshalb gibt es viele Grenzen, die weder gekennzeichnet noch den Eigentümern genau bekannt sind. Staatliche Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung kümmern sich daher um deren Neuvermessung und Abmarkung. Auch können Grenzzeichen durch äußere Einflüsse wie Bauarbeiten oder Feldbearbeitung verloren gehen oder verschüttet werden.“