Der Begriff Abstandszahlung bezeichnet eine einmalige Zahlung eines Mieters oder Käufers an den Vermieter oder Verkäufer einer Immobilie. In der Regel wird auf diese Weise das Verlassen des Wohnraumes abgegolten. Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) sind diese nicht zulässig.
Die Abstandszahlung ist von der Ablöse für Sachwerte aus hinterlassenen Einrichtungsgegenständen zu differenzieren, wie beispielsweise eine Küche oder ein Gartenpavillon.