Das Baujahr bezeichnet das Jahr, in dem ein Gebäude vom Käufer oder Mieter bezogen werden kann. Das Baujahr eines jeden Gebäudes ist beim Bauamt der zuständigen Gemeinde hinterlegt. Auskunft bekommen Eigentümer oder Dritte mit einer entsprechenden Vollmacht. Bei Wohnungen gibt die Wohnungsverwaltung darüber Auskunft.