„Seit dem 01.06.2015 trat das neue Gesetz als Bestandteil der „Mietpreisbremse“ bundesweit in Kraft. Bekannt unter dem Begriff Bestellerprinzip, wird bei der Vermittlung von Mietwohnungen die Bezahlung des Maklers neu geregelt. Seither hat derjenige die Provision zu bezahlen, der den Makler beauftragt hat. Kurz: wer bestellt, bezahlt. Meist ist dies der Vermieter, seltener der Mieter. Doch dass standardgemäß der Mieter die Kosten für den Makler trägt, ist passé.
Gewerbliche Objekte sind vom Bestellerprinzip ausgenommen, gleichermaßen wie Immobilienverkäufe.
Mehr Infos rund ums Bestellerprinzip erfahren Sie hier.“