„Die Bruttokaltmiete ist die Summe aus Grundmiete (Nettomiete) und den kalten Betriebskosten. Zu den kalten Betriebskosten gehören alle Kosten, die nicht nach Verbrauch abgerechnet werden, wie zum Beispiel Müllabfuhr, Straßenreinigung oder Schornsteinfeger. Diese sind in der Betriebskostenverordnung festgelegt. Verbrauchskosten wie Heizung und Warmwasseraufbereitung zählen nicht dazu. Zweck hiervon ist, dass der Vermieter die kalten Betriebskosten nicht extra abrechnen muss.
Aufgrund der Vergleichbarkeit bezüglich der ortsüblichen Miete, insbesondere bei einer Mietpreiserhöhung, muss der Vermieter diese jedoch wieder exakt herausrechnen. Deshalb kommt die Bruttokaltmiete heute kaum noch zum tragen.“