Mittels eines Pachtvertrags von bis zu 99 Jahren berechtigt das Erbbaurecht zur Bebauung eines Grundstücks ohne dieses zu kaufen. Das Erbbaurecht ist belastbar, veräußerlich und vererbbar. Entgelt für die Gewährung eines Erbbaurechts ist der Erbbauzins. Läuft der Vertrag aus oder wird er vorzeitig beendet, wird das darauf errichtete Gebäude Eigentum des Grundstückbesitzes. Dieser muss jedoch eine Entschädigung nach Vereinbarung von mindestens zwei Dritteln des allgemeinen Wertes leisten.