„Die Grunderwerbsteuer wird beim Erwerb von Grundstücken in Deutschland erhoben. Sie gehört zu den wenigen Steuern, die nicht einheitlich geregelt sind. Derzeit liegt diese je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5%, darunter Bayern mit 3,5 %. (Stand: 21.02.2016)
Bei Erbschaft, Schenkung und wenn der Verkauf zwischen Eltern und deren Kindern oder auch zwischen Eheleuten erfolgt, wird die Grunderwerbssteuer erlassen. Wird das Grundstück jedoch an ein Geschwisterteil verkauft, tritt diese Ausnahmeregelung, bzgl. des Verkaufs innerhalb einer direkten Verwandtschaft, nicht in Kraft.“