„In der gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabrechnung werden nach jedem Wirtschaftsjahr vom Hausverwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft alle Einnahmen und Ausgaben aufgelistet.
Ein Mieter erhält mit der Jahresabrechnung eine Zusammenfassung der geleisteten Vorauszahlung und der tatsächlich angefallenen Nebenkosten.“