Mit Schönheitsreparaturen sind alle Arbeiten gemeint, die ein Mieter bei seinem Auszug vornehmen muss, insofern im Mietvertrag eine wirksame Schönheitsreparaturklausel festgeschrieben ist. Schönheitsreparaturen betreffen alles, was sich durch normales Wohnen abnutzt wie beispielsweise Streichen oder Tapezieren.