„Im Mietrecht spricht man von einer Verwertungskündigung, wenn der Vermieter bei Nichtkündigung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung gehindert wäre. Eine Verwertung wäre zum Beispiel ein Verkauf, Abriss mit Ersatz, Umbau, Sanierung oder Modernisierung einer Immobilie.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt jedoch entschieden, dass Mietverhältnisse nur unter hohen Auflagen aus diesem Grund gekündigt werden dürfen.“