Wenn sich Verkäufer und Käufer über den Eigentumswechsel eines Grundstücks einigen, wird dies als Auflassung bezeichnet. Diese muss unter notarieller Beglaubigung zusätzlich zum Kaufvertrag erfolgen. Wechselt eine Immobilie den Eigentümer, findet sich die Auflassung meist in der Kaufvertragsurkunde.