„Wenn eine Immobilie als „barrierefrei“ deklariert wird, wurde deren Planung insbesondere auf senioren- bzw. behindertengerechte Bedürfnisse ausgerichtet. So sind alle Räume einfach und problemlos erreichbar, das heißt mit schwellenfreien Zugängen sowohl bis zur Wohnungstüre als auch innerhalb der Wohnung. Auch Schalter und Griffe sind in einer barrierefreien Wohnung in einer genau definierten Höhe und mit seitlichem Wandabstand installiert, damit diese selbst in einer Sitzposition bedient werden können. Dazu müssen Bewegungsflächen und Türdurchgangsbreiten bestimmte Maße erfüllen.
Im Gegensatz zu Begriffen wie „altersgerecht“, „seniorengerecht“, „barrierearm“, „schwellenarm“ etc. ist die „Barrierefreiheit““ bzw. „barrierefrei“ gesetzlich nach DIN-Standards definiert und erfüllt aufgrund dessen genau definierte Voraussetzungen. Man unterscheidet dabei zwischen „barrierefrei nutzbaren Wohnungen“ und dem höheren Standard „barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen“.
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