„Bei einer Baufertigstellungsbürgschaft verbürgt sich ein Dritter für das Bauunternehmen, dass dieses seine Pflichten und Leistungen aus dem mit dem Bauherrn geschlossenen Bauvertrag erfüllt. Auch ist der Bauherr damit vor Schäden, die aus einer möglichen Insolvenz des Bauunternehmens hervorgehen, abgesichert.
Als wichtiges Sicherheitsinstrument liegt diese in der Regel zwischen fünf und 20 Prozent des Auftragswertes einschließlich Mehrwertsteuer.
Der Dritte, also der Bürge, ist immer eine Bank oder ein Kreditinstitut.
Die Baufertigstellungsbürgschaft ist eine Unterform der Vertragserfüllungsbürgschaft.“