„Im Rahmen der Bauzeitgarantie wird ein verbindlicher Fertigstellungstermin für ein Haus festgelegt. Diese erfolgt zum Schutz des Verbrauchers bzw. des Bauherren. Damit werden Sorgen und negative finanzielle Folgen einer Nichteinhaltung minimiert, wie zum Beispiel eine Doppelbelastung durch den Kredit für das neue Eigenheim und der Miete der bisherigen Wohnung.
Wird die vereinbarte Bauzeit nicht eingehalten, sprich der Fertigstellungstermin überschritten, treten genau festgelegte Vertragsstrafen in Kraft.“