„Wird eine Immobilie über ein Bieterverfahren verkauft, äußern die Kaufinteressenten ihre Preisvorstellungen. Anders als beim regulären Immobilienverkauf wird der Preis nicht durch den Verkäufer festgelegt.
Der Unterschied zu einer Versteigerung oder Auktion liegt darin, dass die Gebote weder rechtlich verbindlich sind noch der Verkäufer verpflichtet ist, diese anzunehmen. Rechte und Pflichten entstehen für Käufer und Verkäufer beim Bieterverfahren erst mit dem notariellen Kaufvertrag.“