In der Freistellungserklärung verpflichtet sich das finanzierende Kreditinstitut gegenüber dem Bauträger, ein Objekt bei dessen Verkauf von dessen Grundschuldbesicherung freizugegeben. Wird beispielsweise ein Mietobjekt mit Eigentumswohnungen errichtet, so würde ohne eine Freistellungserklärung ein Interessenskonflikt vorliegen: Der neue Käufer muss in der Regel seine erworbene Eigentumswohnung ebenfalls mit einer Grundschuld an seine Bank verpfänden. Eine zweifache Grundschuld auf ein Objekt ist nicht möglich.