Mit einer Gewährleistung garantiert der Bauunternehmer die sorgfältige Ausführung nach Vereinbarung. Gewährleistungen können sich auf einzelne Bauleistungen beziehen und für entsprechend unterschiedliche Zeiträume gelten. Im Bauvertrag diesbezüglich getroffene Regelungen setzen die gesetzlichen Regelungen des BGB außer Kraft.