Der Mietspiegel gibt eine Übersicht über die vergleichbare zulässige Miete an einem Ort. Die sogenannte Vergleichsmiete wird von der jeweiligen Gemeinde oder vom Vermieter- oder Mieterverband berechnet und als allgemein gültig erklärt. Der Mietspiegel wird alle zwei Jahre gemäß der Marktentwicklung angepasst.