Wird zum Beispiel ein Fertighaus schlüsselfertig gekauft, kann der Käufer nach Abnahme sofort einziehen, da alle vertraglich vereinbarten Leistungen und Arbeiten am Bauobjekt bis dahin abgeschossen wurden. Da die Bedeutung „schlüsselfertig“ rechtlich nicht festgeschrieben ist, kann die Auslegung von Bauunternehmen zu Bauunternehmen variieren.