Nach endgültiger Fertigstellung eines genehmigungspflichtigen Bauobjekts nimmt die zuständige Baubehörde das Gebäude ab. Im Zuge dieser Schlussabnahme wird die Nutzungserlaubnis erteilt. Häufig wird auch die finale Abnahme eines Bauauftrags durch den Bauherrn als Schlussabnahme bezeichnet.