„Eine Teilungserklärung mit dazugehörigem Teilungsplan ist eine notarielle Unterlage für Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen. Darin werden deren Eigentum und Rechte bezüglich Wohnung und Anteile an Haus und Grund definiert und gegenüber dem Grundbuchamt erklärt. Ohne die Teilungserklärung kann kein Übergang des Wohneigentums stattfinden.
Bestandteile der Teilungserklärung beziehen sich auf das Wohneigentum und das Gemeinschaftseigentum einer Wohnanlage als auch auf das Sondereigentum wie TG-Stellplätze. Außerdem dazu gehören das Recht an Eigentümerversammlungen teilnehmen zu dürfen sowie Sondernutzungsrechte, wie beispielsweise am gemeinsamen Garten.“