„Durch eine Vorkaufsverzichtserklärung verzichtet ein Dritter auf sein Vorkaufsrecht. Wichtig ist dies insbesondere beim Grundstückskaufvertrag. Denn nach dem Baugesetzbuch hat die Gemeinde bei bebauten unbebauten Grundstücken ein sogenanntes Vorkaufsrecht. Mit der Verzichtserklärung wird die Möglichkeit ausgeschlossen, dass diese davon Gebrauch macht.
Siehe auch Vorkaufsrecht beim Immobilienvertrag.“