Kinderzimmer bei Grundriss planen

Kinderzimmer richtig planen

Warum ein Kinderzimmer besonders planen?

Ein Kinderzimmer muss mitwachsen können und damit den Bedürfnissen der Kinder in jedem Alter gerecht werden. Es muss eine Rückzugsmöglichkeit sowie ausreichend Bewegungsfreiheit bieten, gleichzeitig sollte es an den aktiven Wohnbereich angeschlossen sein – idealerweise auf einer Ebene. Als Standard befindet sich dessen Planung meist im ersten Stock. Kinder wie Jugendliche benötigen das Feedback der Eltern, sie profitieren vom nahen Anschluss an das Familienleben. Achten Sie daher bereits bei der Grundrissplanung sowohl auf ein angemessenes Größenverhältnis als auch auf eine geschickte Anordnung der einzelnen Zimmer.

Ein fester Grundriss – disponieren Sie um!

Sind Sie als Mieter einer Wohnung oder aus anderen Gründen an feste Grundrisse gebunden, können Sie dennoch die Bedürfnisse Ihrer Kinder berücksichtigen. Meist wird der größte Raum sehr gerne als Wohnzimmer verwendet, obwohl dort die größte Aktivität fast immer im Sitzen stattfindet, wie etwa beim Fernsehschauen oder gemütlichen Beisammensein. Überlegen Sie, wie viel Platz Sie mit Ihrer Familie im Wohn- und Essbereich tatsächlich benötigen und disponieren Sie um! Sorgen Sie für mehr Wohlfühlatmosphäre in Kinder- und Jugendzimmern, denn ein glückliches und harmonisches Zusammenleben ist es Wert, umzudenken!

Zimmergestaltung: Kinder- oder Elternsache?

Auch wenn Kinder heute mittlerweile mehr Mitspracherecht haben als früher, sollten Sie dennoch genau hinhören. Kinder lieben Farben, weiß gestrichene Zimmerwände sind selbst aus psychologischer Sicht weniger zu empfehlen. Sie mögen Blau? Ihr Kind will es rosa? Vertrauen Sie dem Geschmack Ihres Kindes, dessen Intuition sich fast noch mit den Händen greifen lässt. Offen sein und von eigenen Vorstellungen ablassen – so kann beispielsweise Dunkelgrau unerwartet Geborgenheit in die Schlafhöhle zaubern. Außerdem: Farbe meißeln Sie schließlich nicht in die Wand. Zur Not wird ein Jahr später einfach wieder gestrichen; schließlich soll das Zimmer mit Ihrem Kind wachsen dürfen.

Planen Sie Kinderzimmer mit uns!

Wenn Sie mit LAYER Ihr Traumhaus bauen, haben Sie bei der Grundrissgestaltung viele Möglichkeiten. Gemeinsam mit unserem Planungsteam entwerfen wir die Zimmer Ihres neuen Hauses so, dass Sie perfekt zu den Bedürfnissen Ihrer Familie passen. Mehr über unsere Hauslinien und Angebote  mit unserer Baufirma erfahren Sie unter Massivhausbau.

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Wichtige Versicherungen sind im Hauspreis von LAYER bereits inkludiert:

Damit Ihr Traumhaus auf sicherem Boden steht und Sie beim Kauf Ihres Grundstücks garantiert nichts falsch machen, wird der Baugrund von unabhängigen Bodengutachtern und Geologen geprüft. Diese erstellen eine Bodenanalyse und prüfen die Grundwasserstände. Im Anschluss daran erhalten entsprechendes Baugrundgutachten mit Gründungsempfehlung.

Sollten innerhalb von fünf Jahren nach Fertigstellung bautechnische Mängel auftreten, sind Sie mit unserer Baugewährleistungsversicherung geschützt. Die Versicherungssumme beträgt 100.000 Euro und somit ein Vielfaches der im Bauwesen üblichen 5 %. Etwaige Kosten für die Behebung von Mängeln werden dann direkt von der Versicherung an das Bauunternehmen gezahlt. Im Falle einer Insolvenz des Bauunternehmens wird das Geld direkt an Sie ausgezahlt.

Mit einer Bauleistungsversicherung wird Ihre Immobilie während der Bauphase vor Schäden durch unvorhersehbare Einflüsse geschützt und die Fertigstellung des Bauprojekts sichergestellt. Sollte Ihre Immobilie beispielsweise durch höhere Gewalt beschädigt werden (Hochwasser oder Sturm), sind Sie als Bauherr bei LAYER auf der sicheren Seite. Eigentlich hätte das Bauunternehmen in einem solchen Fall Ihnen gegenüber Anspruch auf Bezahlung der ggf. zusätzlich anfallenden Arbeiten. Durch unsere Bauleistungsversicherung ist dieses Risiko jedoch abgedeckt und es kommen keine Extrakosten auf Sie zu. Das gilt auch für Schäden durch Vandalismus, Konstruktions- und Materialfehler, Fahrlässigkeit sowie Schäden durch unerkannte Eigenschaften des Baugrunds.

Die Bauleistungsversicherung schützt zudem das Bauunternehmen. Wird der Rohbau durch ein unvorhergesehenes Ereignis beschädigt, ist normalerweise der Bauunternehmer verpflichtet, die Schäden zu beheben oder auf eigene Rechnung neu zu bauen. Durch die Versicherung werden diese Extraleistungen jedoch erstattet. So beugen wir Komplikationen und Verzögerungen auf Ihrer Baustelle vor.

Als Bauherr haben Sie die Verpflichtung, auf Ihrer Baustelle für Verkehrssicherheit zu sorgen. Sie müssen die Baustelle so absichern, dass sich niemand verletzen kann, beispielsweise indem Sie eine entsprechende Beschilderung und Beleuchtung aufstellen. Zwar wird diese Sorgfaltspflicht in der Regel von der Bauherrschaft an den Bauunternehmenden übertragen, doch rechtlich bleibt die Überwachungspflicht und auch die Haftung beim Bauherrn. Deshalb haben wir für Sie eine Bauherrenhaftpflichtversicherung in den Bauvertrag aufgenommen, die Sie für alle Fälle schützt. Zudem sorgt LAYER für die notwendige Abstimmung der ausführenden Firmen auf der Baustelle untereinander, sodass rechtliche Arbeitsschutzmaßnahmen und Gefahrgutvorschriften eingehalten werden.

Das Bauunternehmen, das Ihre Immobilie baut, wird von uns verpflichtet, eine Bürgschaft zu hinterlegen. Damit stellen wir sicher, dass die Ihnen vom beauftragten Bauunternehmen vertraglich zugesicherten Leistungen auch tatsächlich erbracht werden. Sollte also ein Bauunternehmen einmal nicht in der Lage sein, die Arbeiten so zu erbringen oder zu beenden, wie Sie das beauftragt haben, ist Ihnen eine entsprechende Entschädigung sicher.