Die Ökozulage ist eine Zusatzförderung für Bauherrn für energiesparende Baumaßnahmen. Heute gelten diese nur noch für Gebäude, die unter der Wärmeschutzverordnung bis zum 31.12.2001 errichtet wurden. Im Jahre 2002 wurde die Wärmeschutzverordnung durch die Energieeinsparverordnung abgelöst worden.