Nirgendwo ist der Himmel so schön blau wie in Bayern – und noch dazu bekommen junge Familien in Bayern jetzt neben dem Baukindergeld sowie Paare ohne Kind und Einpersonenhaushalte ab sofort eine weitere Förderung: die Bayerische Eigenheimzulage. Wir fassen folgend alles Wichtige für Sie zusammen und zeigen Ihnen, wo und wie Sie Ihren Antrag für den begehrten Zuschuss über 10.000 Euro stellen können.
Inhalt:
Ab wann gilt die Bayerische Eigenheimzulage?
Bekommen die Bayerische Eigenheimzulage nur Familien mit Kind?
Werden nur Neubauimmobilien gefördert?
Gibt es weitere Kriterien, um die Förderung zu bekommen?
Was ist der Unterschied zum Baukindergeld und Baukindergeld Plus?
Kann der Antrag auf Förderung rückwirkend gestellt werden?
Bayerische Eigenheimzulage Erfahrungen: Gibt es bei der neuen Eigenheimzulage für Wohneigentum einen Haken?
Wo gibt es weitere Informationen und Anträge zum Download?
Ab wann gilt die Bayerische Eigenheimzulage?
Seit Beginn dieses Monats, dem 1. September 2018, kann die Förderung über 10.000 Euro beantragt werden. Bezuschusser ist die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo), das Förderinstitut der BayernLB und Organ der staatlichen Wohnungspolitik für die Wohnraumförderung im Freistaat Bayern.
Bekommen die Bayerische Eigenheimzulage nur Familien mit Kind?
Anders als das Baukindergeld für Familien steht die Bayerische Eigenheimzulage jedem zu, der entweder mindestens 12 Monate in Bayern wohnt oder hier seinen festen Aufenthaltsort hat bzw. beruflich beschäftigt ist. Hier spielt es keine Rolle, ob Sie alleinstehend sind, in einer Lebensgemeinschaft leben, Familie oder Kinder haben.
Werden nur Neubauimmobilien gefördert?
Die Bayerische Eigenheimzulage fördert jegliche Art von Wohneigentum, die von Privatpersonen bezogen werden. Dazu gehören Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser und Erweiterungen von bestehendem Wohneigentum, um neuen Wohnraum für Familienmitglieder zu schaffen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Bestandsimmobilien handelt oder die Immobilie erst neu gebaut wird.
Gibt es weitere Kriterien, um die Förderung zu bekommen?
Es gibt gewisse Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um die Förderung für das neue Eigenheim beantragen zu können. Diese sind:
- – Stichtag für Baugenehmigungen und Kaufverträge ist der 30.06.2018.
- – Das Eigenheim wird von allen Familienmitgliedern bezogen und nicht als Zweitwohnung genutzt.
- – Die jeweiligen Einkommensgrenzen für die Bayerische Eigenheimzulage für Ein- bzw. Zweipersonenhaushalte, Alleinerziehende oder Familien mit einem oder mehreren Kindern werden nicht überschritten.
Einpersonenhaushalt | 50.000 Euro |
Familien ohne Kind | 75.000 Euro |
Familien mit Kind* | 90.000 Euro |
*Für jedes weitere Kind | Zzgl. 15.000 Euro |
Tabelle Quelle: https://bayernlabo.de/eigenwohnraumfoerderung/eigenheimzulage/ (10.09.2018)
Was ist der Unterschied zum Baukindergeld und Baukindergeld Plus?
Der Hauptunterschied ist, dass die Bayerische Eigenheimzulage eine Einmalzahlung ist. Berechtigte erhalten das Baukindergeld monatlich über maximal 10 Jahre. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie alle drei Förderungen nebeneinander beantragen und bekommen eine Genehmigung.
Kann der Antrag auf Förderung rückwirkend gestellt werden?
Die rückwirkende Antragsstellung ist kein Problem, solange der Bezug der neuen Wohnung nicht länger als 6 Monate zurückliegt. Beachten Sie jedoch den Stichtag, der für die Bewilligung der finanziellen Zulage entscheidend ist. Siehe auch „Gibt es weitere Kriterien, um die Förderung zu bekommen?“.
Bayerische Eigenheimzulage Erfahrungen: Gibt es bei der neuen Eigenheimzulage für Wohneigentum einen Haken?
Anders als beim Baukindergeld ist die Bayerische Eigenheimzulage aufgrund ihrer Einmalzahlung sehr „unkompliziert“ und wirkt sich in der Regel nicht auf die Folgejahre aus. Zum Beispiel könnten beim Baukindergeld einkommensschwache Familien nach der Förderungslaufzeit in einen finanziellen Engpass kommen. In Kritik steht jedoch auch bei der Eigenheimzulage, dass sich die Förderung mit auf die steigenden Immobilienpreise auswirken kann als auch über die Steuerumlage in anderen Bereichen möglicherweise fehlt.
Wo gibt es weitere Informationen und Anträge zum Download?
Ihre erste Adresse sollte das Förderungsinstitut selbst sein, sprich die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo). Die Webseite mit weiteren Infos, Kontaktdaten inklusive Servicetelefon und sämtlichen Downloads rund um die Bayerische Eigenheimzulage finden Sie hier.
Falls Sie noch auf der Suche nach passendem Wohneigentum sind, haben wir vielleicht das Richtige für Sie. Egal ob Sie Ihr Haus erst neu bauen möchten, nach einem Grundstück suchen oder sich eine Eigentumswohnung wünschen, als Baufirma und Immobilienvermittler sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Abonnieren Sie gerne unseren wöchentlichen Newsletter. Überzeugen Sie sich selbst von unseren zufriedenen Kunden.
Quelle: https://bayernlabo.de/eigenwohnraumfoerderung/eigenheimzulage/ (10.09.2018)