***Teilmöblierte 3-Zimmer Wohnung mit Südbalkon in Walkertshofen zu mieten!***

Ihr Immobilienexperte vor Ort

Herr Maximilian Kubitschek

Eckdaten der Immobilie

86877 Walkertshofen
Wohnfläche: ca. 62 m²
Objekt-ID: MK213
Ausstattung: Standard
Objektart: Wohnung
Stil: Etagenwohnung
Etagen: 1
Zimmer: 3
Schlafzimmer: 1
Badezimmer: 1
Kaltmiete: 680,00 €
Zustand: gepflegt
Verfügbar: 01.04.2025

Ausstattung

  • offener Koch- und Essbereich
  • Westbalkon
  • gefliestes Badezimmer mit WC, Waschbecken, Badewanne und

Waschmaschinenanschluß

  • Kellerraum
  • Zweifach verglaste Fenster
  • Aussenrollos
  • Garage + Außenstellplatz

Lage

Die Wohnung liegt im westlichen Teil von Walkertshofen Die Gemeinde mit ihren ca. 1200 Einwohnern befindet sich im „Naturpark Augsburg Westliche Wälder“, welcher zum Wandern und Radfahren einlädt.

Schwabmünchen, Augsburg und Günzburg lassen sich gut erreichen.

Der Ort bietet zum Einkaufen einen Bioladen, Hofladen, Getränkemarkt und eine Bäckerei. Das Vereinsleben in Sport- und Musikvereinen wird hier hochgehalten und Vereine freuen sich über weiteren Zuwachs.

Walkertshofen verfügt außerdem über eine Grundschule und eine Hausarztpraxis.

Objektbeschreibung

Wir freuen uns Ihnen diese besondere 2 Zimmer Obergeschosswohnung auf ca. 62m² anbieten zu dürfen.

Die 2 Zimmer Wohnung im 1. Stock verfügt über ein tageslicht Bad mit Badewanne und einem gemütlichen Esszimmer mit integrierter Einbauküche.
Die vorhandene Einbauküche ist im Mietpreis bereits inbegriffen.

Ein besonderes Highlight dieser Immobilie ist der nach Süden ausgerichtete überdachte Balkon, der sowohl vom großzügigen Wohnzimmer, als auch vom Schlafzimmer aus zugänglich ist.

In Ihrem eigenen Kellerabteil finden Sie weiteren Stauraum für Ihr Hab und Gut.

Die Wohnung ist ab 01.04.2025 verfügbar und bietet Ihnen somit die Möglichkeit, schnell einzuziehen und sich in Ihrem neuen Zuhause wohlzufühlen.

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Veröffentlichung

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Daten zum Energieausweis

Wesentlicher Energieträger
Öl

Sonstige Angaben

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Gerne lassen wir Ihnen weitere Informationen zu dieser Immobilie zukommen. Füllen Sie hierzu bitte das Kontaktformular vollständig aus. Herr Kubitschek setzt sich gerne mit Ihnen in Verbindung, um Fragen zu beantworten bzw. einen Besichtigungstermin vor Ort zu vereinbaren.

Damit wir Ihnen sofort das Exposé zuschicken können, benötigen wir nach der Neuregelung im Verbraucherrecht Ihre Zustimmung.

Sie erhalten daher vorab eine E-Mail mit der Belehrung über Ihr Widerrufsrecht, Hinweise zum Datenschutz und Provisionshinweise.

Bitte bestätigen Sie über den enthaltenen LINK, dass Sie die Belehrung erhalten haben und wir sofort für Sie tätig werden dürfen. Sobald Ihre Bestätigung vorliegt, erhalten Sie automatisch detaillierte Informationen zur Immobilie.

Da die Maklerprovision selbstverständlich nur dann anfällt, wenn Sie die Immobilie auch tatsächlich kaufen, bleibt Ihre Anfrage insoweit unverbindlich und kostenfrei.

Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Angaben des Auftraggebers. Eine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität kann nicht übernommen werden. Zwischenverkauf / -vermietung vorbehalten.

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Bauherrensicherheitspaket

Wichtige Versicherungen sind im Hauspreis von LAYER bereits inkludiert:

Damit Ihr Traumhaus auf sicherem Boden steht und Sie beim Kauf Ihres Grundstücks garantiert nichts falsch machen, wird der Baugrund von unabhängigen Bodengutachtern und Geologen geprüft. Diese erstellen eine Bodenanalyse und prüfen die Grundwasserstände. Im Anschluss daran erhalten entsprechendes Baugrundgutachten mit Gründungsempfehlung.

Sollten innerhalb von fünf Jahren nach Fertigstellung bautechnische Mängel auftreten, sind Sie mit unserer Baugewährleistungsversicherung geschützt. Die Versicherungssumme beträgt 100.000 Euro und somit ein Vielfaches der im Bauwesen üblichen 5 %. Etwaige Kosten für die Behebung von Mängeln werden dann direkt von der Versicherung an das Bauunternehmen gezahlt. Im Falle einer Insolvenz des Bauunternehmens wird das Geld direkt an Sie ausgezahlt.

Mit einer Bauleistungsversicherung wird Ihre Immobilie während der Bauphase vor Schäden durch unvorhersehbare Einflüsse geschützt und die Fertigstellung des Bauprojekts sichergestellt. Sollte Ihre Immobilie beispielsweise durch höhere Gewalt beschädigt werden (Hochwasser oder Sturm), sind Sie als Bauherr bei LAYER auf der sicheren Seite. Eigentlich hätte das Bauunternehmen in einem solchen Fall Ihnen gegenüber Anspruch auf Bezahlung der ggf. zusätzlich anfallenden Arbeiten. Durch unsere Bauleistungsversicherung ist dieses Risiko jedoch abgedeckt und es kommen keine Extrakosten auf Sie zu. Das gilt auch für Schäden durch Vandalismus, Konstruktions- und Materialfehler, Fahrlässigkeit sowie Schäden durch unerkannte Eigenschaften des Baugrunds.

Die Bauleistungsversicherung schützt zudem das Bauunternehmen. Wird der Rohbau durch ein unvorhergesehenes Ereignis beschädigt, ist normalerweise der Bauunternehmer verpflichtet, die Schäden zu beheben oder auf eigene Rechnung neu zu bauen. Durch die Versicherung werden diese Extraleistungen jedoch erstattet. So beugen wir Komplikationen und Verzögerungen auf Ihrer Baustelle vor.

Als Bauherr haben Sie die Verpflichtung, auf Ihrer Baustelle für Verkehrssicherheit zu sorgen. Sie müssen die Baustelle so absichern, dass sich niemand verletzen kann, beispielsweise indem Sie eine entsprechende Beschilderung und Beleuchtung aufstellen. Zwar wird diese Sorgfaltspflicht in der Regel von der Bauherrschaft an den Bauunternehmenden übertragen, doch rechtlich bleibt die Überwachungspflicht und auch die Haftung beim Bauherrn. Deshalb haben wir für Sie eine Bauherrenhaftpflichtversicherung in den Bauvertrag aufgenommen, die Sie für alle Fälle schützt. Zudem sorgt LAYER für die notwendige Abstimmung der ausführenden Firmen auf der Baustelle untereinander, sodass rechtliche Arbeitsschutzmaßnahmen und Gefahrgutvorschriften eingehalten werden.

Das Bauunternehmen, das Ihre Immobilie baut, wird von uns verpflichtet, eine Bürgschaft zu hinterlegen. Damit stellen wir sicher, dass die Ihnen vom beauftragten Bauunternehmen vertraglich zugesicherten Leistungen auch tatsächlich erbracht werden. Sollte also ein Bauunternehmen einmal nicht in der Lage sein, die Arbeiten so zu erbringen oder zu beenden, wie Sie das beauftragt haben, ist Ihnen eine entsprechende Entschädigung sicher.