Tipps für den Umzug

Stressfrei umziehen mit unserer Umzugs-Checkliste

Umziehen: 2 Monate vorher

– Urlaub beantragen. Hier erfahren Sie alles über die gesetzliche Regelung zum Sonderurlaub inklusive Argumentationshilfen für Ihren Chef:-)

– Falls erforderlich: Handwerkerangebote einholen. Tipp: Renovierungsarbeiten können zum Teil steuerlich geltend gemacht werden.

– Brauchen Sie neue Möbel oder Haushaltsgeräte, kümmern Sie sich bereits jetzt darum. So bringen Sie etwaige Lieferzeiten nicht in Patrouille.

– Planen Sie Ihren Umzug in Eigenregie, kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihr Helferteam. Vielleicht finden sich ja auch bereitwillige Teenager aus der Nachbarschaft, die gegen ein kleines Taschengeld mit anpacken. Beauftragen Sie einen Umzugsservice, ist es jetzt an der Zeit, kostenlose Angebote einzuholen.

– Sie benötigen einen Transporter? Vergleichen Sie Angebote und sichern Sie sich einen Termin.

 

Umziehen: 1 Monat vorher

– Melden Sie sich rechtzeitig um und teilen Sie Ihre neue Adresse mit! Dazu gehören Verträge rund um die Wohnung (z. B. Telefon-, Internet- und Kabelanschluss, GEZ), Ämter und Behörden (z. B. Kfz-Zulassung, Schulen, Kindergärten, Finanz-, BAföG- und Arbeitsamt), alle Versicherungen, Konten und Verträge bei Kredit- und Bankinstituten, Vereine und Mitgliedschaften sowie Abonnements, Sonstiges wie Bahn- und Clubkarten, Steuerberater und Anwälte. Damit nichts durch die Lappen geht: Beantragen Sie einen Nachsendeantrag bei der Deutschen Post einzurichten!

– Misten Sie aus und entrümpeln Sie alles, was Sie nicht in Ihrer neues Zuhause mitnehmen möchten. Alles, was Sie beim Kistenpacken nicht mehr berücksichtigen müssen, erleichtert den Aufwand ungemein!

– Falls erforderlich: Sperrmüll beantragen.

– Besorgen Sie sich ausreichend Umzugskartons. Meist wird zu knapp geplant. Fehlt beim Packen Stauraum, bedeutet das Stress.

– Ziehen Sie nicht gerade in eine Einzimmerwohnung, hilft ein vorab erstellter Möbelstellplan dem Umzugsteam zur Orientierung. Zudem müssen Sie im Nachhinein nicht falsch platzierte Möbelstücke umherhiefen.

– Falls erforderlich, beantragen Sie jetzt Halteverbotszonen, um einen Parkplatz für Ihr Transportfahrtzeug zu reservieren. Die Beantragung der StVO-Verkehrzeichen erfolgt bei der zuständigen Stadtverwaltung oder online.

– Sie haben kleine Kinder oder Haustiere? Kümmern Sie rechtzeitig um Unterstützung, um Ihnen den Umzugstag zu erleichtern.

– Beginnen Sie mit Schönheitsreparaturen, falls diese nicht von Handwerkern übernommen werden.

 

Umziehen: 1 Woche vorher

– Umzugsutensilien besorgen. Dazu gehören: Reinigungsutensilien, Klebeband, Tragegurte und Müllsäcke sowie Planen oder alte Teppiche um den Boden bei Bedarf abzudecken. Denken Sie an Hammer, Zange und Akkuschrauber. Ein kleiner Werkzeugkoffer ist ein Muss. Machen Sie sich die Mühe und tüten Sie Schrauben und Kleinteile abgebauter Möbelstücke ein. Diese am besten direkt am jeweiligen Teil befestigen.

– Planen Sie die Verköstigung Ihres Umzugsteams. Gestärkt und gut versorgt hält man seine Helfer bei Laune!

– Packen Sie Ihre Umzugskartons und beschriften Sie diese a) mit Inhalt und b) in welches Zimmer, der jeweilige Karton abgestellt werden soll.

– Haben Sie eine Halteverbotszone beantragt, stellen Sie drei Tage zuvor die Schilder auf.

– In Wohnungen: Sagen Sie den alten und neuen Nachbarn Bescheid, dass Sie umziehen. Tipp: Mit einer kleinen Aufmerksamkeit können Sie bei der neuen Nachbarschaft gleich für einen guten Anfang sorgen!

 

Umziehen: 1 Tag vorher

– Tiefkühltruhe und Kühlschrank abtauen.

– Die letzten Packkartons packen.

– Packen Sie Ihre Umzugstasche, in der Sie alles Wichtige und persönliche Gegenstände beisammenhaben, darunter Kleidung und Waschzeug, gegebenenfalls Medikamente und Erste-Hilfe-Set sowie Papiere und Dokumente.

– Falls bestellt: Transporter abholen. Normalerweise sind Mietunternehmen mit einer Abholung am Vorabend einverstanden.

 

Am Umzugstag

– Zählerstände ablesen (Wasser, Gas, Strom, Fernwärme) und beim zuständigen Anbieter melden.

– Klingel-, Tür- und Briefkastenschilder abnehmen.

 

Nach dem Umzug

– Umzug beim Einwohnermeldeamt innerhalb einer Woche melden, andernfalls drohen Bußgelder. Papiere wie Ausweise nicht vergessen!

 

Quelle: www.schlauer-umziehen.de (10.04.2016)

Kostenfreie Immobilienbewertung
Folgen Sie uns!
Sie möchten persönlich mit uns reden?

Kontaktieren Sie uns. Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Login

Bauherrensicherheitspaket

Wichtige Versicherungen sind im Hauspreis von LAYER bereits inkludiert:

Damit Ihr Traumhaus auf sicherem Boden steht und Sie beim Kauf Ihres Grundstücks garantiert nichts falsch machen, wird der Baugrund von unabhängigen Bodengutachtern und Geologen geprüft. Diese erstellen eine Bodenanalyse und prüfen die Grundwasserstände. Im Anschluss daran erhalten entsprechendes Baugrundgutachten mit Gründungsempfehlung.

Sollten innerhalb von fünf Jahren nach Fertigstellung bautechnische Mängel auftreten, sind Sie mit unserer Baugewährleistungsversicherung geschützt. Die Versicherungssumme beträgt 100.000 Euro und somit ein Vielfaches der im Bauwesen üblichen 5 %. Etwaige Kosten für die Behebung von Mängeln werden dann direkt von der Versicherung an das Bauunternehmen gezahlt. Im Falle einer Insolvenz des Bauunternehmens wird das Geld direkt an Sie ausgezahlt.

Mit einer Bauleistungsversicherung wird Ihre Immobilie während der Bauphase vor Schäden durch unvorhersehbare Einflüsse geschützt und die Fertigstellung des Bauprojekts sichergestellt. Sollte Ihre Immobilie beispielsweise durch höhere Gewalt beschädigt werden (Hochwasser oder Sturm), sind Sie als Bauherr bei LAYER auf der sicheren Seite. Eigentlich hätte das Bauunternehmen in einem solchen Fall Ihnen gegenüber Anspruch auf Bezahlung der ggf. zusätzlich anfallenden Arbeiten. Durch unsere Bauleistungsversicherung ist dieses Risiko jedoch abgedeckt und es kommen keine Extrakosten auf Sie zu. Das gilt auch für Schäden durch Vandalismus, Konstruktions- und Materialfehler, Fahrlässigkeit sowie Schäden durch unerkannte Eigenschaften des Baugrunds.

Die Bauleistungsversicherung schützt zudem das Bauunternehmen. Wird der Rohbau durch ein unvorhergesehenes Ereignis beschädigt, ist normalerweise der Bauunternehmer verpflichtet, die Schäden zu beheben oder auf eigene Rechnung neu zu bauen. Durch die Versicherung werden diese Extraleistungen jedoch erstattet. So beugen wir Komplikationen und Verzögerungen auf Ihrer Baustelle vor.

Als Bauherr haben Sie die Verpflichtung, auf Ihrer Baustelle für Verkehrssicherheit zu sorgen. Sie müssen die Baustelle so absichern, dass sich niemand verletzen kann, beispielsweise indem Sie eine entsprechende Beschilderung und Beleuchtung aufstellen. Zwar wird diese Sorgfaltspflicht in der Regel von der Bauherrschaft an den Bauunternehmenden übertragen, doch rechtlich bleibt die Überwachungspflicht und auch die Haftung beim Bauherrn. Deshalb haben wir für Sie eine Bauherrenhaftpflichtversicherung in den Bauvertrag aufgenommen, die Sie für alle Fälle schützt. Zudem sorgt LAYER für die notwendige Abstimmung der ausführenden Firmen auf der Baustelle untereinander, sodass rechtliche Arbeitsschutzmaßnahmen und Gefahrgutvorschriften eingehalten werden.

Das Bauunternehmen, das Ihre Immobilie baut, wird von uns verpflichtet, eine Bürgschaft zu hinterlegen. Damit stellen wir sicher, dass die Ihnen vom beauftragten Bauunternehmen vertraglich zugesicherten Leistungen auch tatsächlich erbracht werden. Sollte also ein Bauunternehmen einmal nicht in der Lage sein, die Arbeiten so zu erbringen oder zu beenden, wie Sie das beauftragt haben, ist Ihnen eine entsprechende Entschädigung sicher.