LAYER Aktuell: Koalitionsvertrag Immobilien Bauherren

Was der Koalitionsvertrag für Bauherren & Co bedeutet

Die SPD hat ja gesagt und der vorab vereinbarte Koalitionsvertrag kann nun nach Regierungsbildung umgesetzt werden. Die Koalitionsvereinbarungen der großen Koalition wollen sich unter weiteren Immobilienthemen auch den privaten Bauherren wieder zuwenden, welchen in den zurückliegenden zehn Jahren durch nachteilige und kostentreibende Regelungen das Bauen zunehmend erschwert wurde. Darunter fallen zum Beispiel immer höhere technische Anforderungen beim Hausbau, steigende Grunderwerbsteuern und strenge Anforderungen an das Eigenkapital.

Koalitionsvertrag: Die wichtigen Vereinbarungen für Immobilien im Überblick

Zuschuss vom Staat: Baukindergeld für private Bauherren

Das geplante Baukindergeld soll 1.200 Euro pro Kind und Jahr betragen und zehn Jahre lang bezahlt werden. In den Genuss kommen Bauherren, die mit ihrem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 75.000 Euro im Jahr bleiben. Hinzu kommt pro Kind ein Freibetrag von 15.000 Euro.
Damit dieser Vorteil zum Tragen kommt, soll laut eines Prüfauftrags im Koalitionspapier über die Einführung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer beim erstmaligen Erwerb von Wohngrundstücken für Familien entschieden werden. Im Fall eines Negativentscheids kompensiert die hohe Grunderwerbsteuer das Baukindergeld weitgehend aus, so dass für private Bauherren durch das Baukindergeld keine wirkliche Entlastung zum Tragen kommt.

Positiv: KfW sollte Schwellenhaushalte unterstützen

Die Koalition beabsichtigt, den Einstieg ins Wohneigentum durch Bürgschaften der KfW zu erleichtern. Der Verband für Private Bauherren (VPB) fordert darin, dass Schwellenhaushalte beim Eigenkapital unterstützt werden. Zudem müsse es eine deutliche Ausweitung der Wohneigentumsprogramme der KfW geben, mit einer langfristigen Zinsbindung, die den Bauherren ermögliche, solide zu kalkulieren.

Neue Grundsteuer C steht in Kritik

Die vom VPB ebenfalls geforderte Bauland-Offensive greift der Koalitionsvertrag auf. Das „wie“ ist allerdings noch offen. Völlig offen bleibt weiterhin auch, wie es mit der Grundsteuer weitergeht. Mit der geplanten Grundsteuer C soll nicht genutztes Bauland besteuert werden. Da in vielen Städten neuer Wohnraum benötigt wird, sollen die Gemeinden damit unbebaute, aber grundsätzlich baureife Grundstücke steuerlich höher belasten können. Man nimmt an, dass viele Grundstücke bisher unbebaut bleiben, weil die Eigentümer auf eine Wertsteigerung hoffen. Kritisiert wird allerdings, dass auf diese Weise private Bauherren, die schon ein Grundstück haben, aber für den Hausbau noch ansparen, unnötig unter Druck gesetzt werden.

Neubaugebiete sinnvoll anbinden

Unter der großen Koalition soll die Erschließung von zusätzlichem Bauland künftig mit zukunftsweisender Stadtbauplanung Hand in Hand gehen. Das bedeutet mitunter eine gute Anbindung an Kernstädte durch eine vernünftige Infrastruktur sowie eine kompetente Bebauungsplanung der Neubaugebiete. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind dafür geschaffen und müssen von den Kommunen nur noch angewendet werden.

Keine weitere Verschärfung der energetischen Anforderungen beim Bau

Die großen Koalition sieht außerdem vor, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dabei sollen die ohnehin schon strammen energetischen Anforderungen vorerst nicht weiter verschärft werden. Das Bauen soll auch damit ordnungsrechtlich vereinfacht werden. Außerdem wird es eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung geben.

Das Bauträgerrecht soll nachgebessert werden

Es gibt noch einen weiteren positiven Beschluss im Koalitionsvertrag für private Bauherren bezüglich des Bauträgerrechts. Hier sollen vorhandene Schutzlücken durch wirksame Absicherung des Erwerbers eines Bauträgerobjekts für den Fall der Insolvenz des Bauträgers geschlossen werden. Dadurch wird der Verbraucherschutz eindeutig erhöht und mit den Vertragslücken einhergehende existenzielle Risiken vermieden, insbesondere für die Käufer von Eigentumswohnungen.

Anpassung des Wohnungseigentumsgesetzes

Begrüßenswert ist zuletzt noch die Absicht der Koalitionspartner das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) nach zehn Jahren den aktuellen Gegebenheiten anzupassen und damit beispielsweise auch energetische Sanierungen und Abbau von Barrieren in WEGs praxisnah zu gestalten. Der Kauf einer Eigentumswohnung ist für viele ein gewichtiger Teil der privaten Altersvorsorge. In Deutschland sind 80 Prozent aller Wohnungen in Privatbesitz. Gerade Selbstnutzer und Kleinvermieter möchten aber ihre Immobilien mit Augenmaß und zu ihrem verfügbaren Budget passend instand halten. Für überteure Luxusmodernisierungen ist hier meist ebenso wenig Geld und Verständnis vorhanden wie für jahrelange Vernachlässigung.

Wir dürfen gespannt sein, welche Themen von der künftigen Regierung in welchem Umfang innerhalb der nächsten 4 Jahren umgesetzt werden.

 

Quelle: Berlin (ots)/Pressebüro Verband Privater Bauherren

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