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Lexikon

Ablöse

Die Ablöse bezeichnet eine einmalige Zahlung vom Mieter oder Immobilienkäufer an den Vermieter oder Vorbesitzer. Damit werden Sachgegenstände aus einer hinterlassenen Einrichtung abgelöst, wie zum Beispiel eine Einbauküche oder ein Gartenpavillon. Der Preis für abgelöste Möbelstücke, Elektrogeräte oder sonstige Gegenstände muss in einem angemessen Verhältnis zu deren aktuellen Wert stehen.