Lexikon
Aval
Mit der Unterzeichnung eines Avals (auch Bürgschaft) verpflichtet sich der Bürge dem Gläubiger eines Dritten gegenüber, für dessen Verbindlichkeiten aufzukommen.
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Mit der Unterzeichnung eines Avals (auch Bürgschaft) verpflichtet sich der Bürge dem Gläubiger eines Dritten gegenüber, für dessen Verbindlichkeiten aufzukommen.