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Lexikon

Baugenehmigung

Eine Baugenehmigung wird schriftlich von der zuständigen Behörde ausgehändigt. Mit ihr wird dem Bauherren bzw. der Baufirma zugesagt, dass einem Bauvorhaben nach öffentlichem Recht keine Hindernisse entgegenstehen. Die Behörde kann darin Auflagen zur Bebauung festlegen. Eine Baugenehmigung ist immer auf eine bestimmte Zeit befristet und kostenpflichtig.