„Ein Eigentümerprotokoll ist die schriftliche Dokumentierung einer Eigentümerversammlung in Wohnanlagen mit mehreren Parteien. Diese Niederschrift erstellt in der Regel der Verwalter. Auf diese Weise werden Inhalt und Zustande- bzw. Nichtzustandekommen der Beschlüsse der Versammlung festgehalten.
Wichtig wird dieses Dokument insbesondere beim Wohnungskauf, da es dem Kaufinteressenten Auskunft über das Rücklagenkonto der Eigentümer sowie über anstehende Sanierungen, Reparaturen oder Dienstleistungen rund um das Gemeinschaftseigentum gibt.“