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Lastenzuschuss
Der Lastenzuschuss für Wohnungs- und Hauseigentümer entspricht dem Wohngeld für Mieter. Wenn deren Einkommen die Belastung durch das Eigentum nicht deckt, kann der Lastenzuschuss als staatliche Förderung beantragt werden.
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Der Lastenzuschuss für Wohnungs- und Hauseigentümer entspricht dem Wohngeld für Mieter. Wenn deren Einkommen die Belastung durch das Eigentum nicht deckt, kann der Lastenzuschuss als staatliche Förderung beantragt werden.