Wird ein Gebäude oder ein Teil eines Gebäudes seiner ursprünglichen Nutzungsart entwendet, spricht man von einer Umnutzung. Beispielsweise kann ein Fabrikgebäude zu einem Wohngebäude umgenutzt werden. Eine Umnutzung ist ausschließlich über einen offiziellen Bauantrag bei der zuständigen Baubehörde möglich.