Wer mit Immobilienvermittlung zu tun hat, wird mit Begriffen konfrontiert, die ganz oder zum Teil neu – oder manchmal nicht ganz verständlich sind. Deshalb informieren wir Sie in diesem Beitrag über die wichtigsten Begriffe, die rund um die Vermittlung einer Immobilie auftauchen. Damit sie mitreden können und sofort wissen, was Sache ist. Hier kommen acht Begriffe aus dem Immobilienwissen für die Immobilienvermittlung für Sie:
Was ist das Bestellerprinzip?
Was ist das Erfolgsprinzip?
Das Neutralitätsprinzip für Fairness
Was regelt die Entscheidungsfreiheit?
Wie hoch ist die Maklerprovision?
Wann ist die Provision fällig?
Haftungspflichten und Aufgaben des Maklers
Gibt es bei Maklerverträgen wein Widerrufsrecht?
Immobilienvermittlung: Was ist das Bestellerprinzip?
Wichtig zu wissen vorab: Das Bestellerprinzip gilt nur bei der Vermietung von Immobilien. Ob es beim Immobilienverkauf ebenso in Kraft tritt, wird derzeit zwar heiß diskutiert, doch aktuell weiß niemand, wie die Entscheidung ausfallen wird.
Für die Vermietung bedeutet es, dass die Maklerprovision der Vermieter bezahlen muss. Anders war es noch vor in Kraft treten des Gesetzes, denn bis dato war das Sache des Mieters. Wenn allerdings der Vermieter einen Makler beauftragt, muss er die Kosten übernehmen. Ganz nach dem Prinzip: Wer bestellt, der bezahlt.
Tipp: Lassen Sie sich nicht von Angeboten locken, die Sie mit provisionsfreier Miete ködern wollen. Denn wie gesagt: Bei Mietangeboten darf Ihnen die Provision ohnehin nicht angehängt werden – auch nicht in versteckten Gebühren.
Bei Verkäufen hingegen, kann ein provisionsfreies Angebot durchaus attraktiv für potenzielle Kunden sein. Wobei sie je nach regionalen Gepflogenheiten in einigen Bundesländern meist zwischen beiden Parteien aufgeteilt wird. Auch bei Gewerbeimmobilien gelten eigene Regeln: Hier entscheiden die Vertragspartner selbst, wie sie diese untereinander aufteilen.
Sie möchten mehr darüber erfahren? Lesen Sie auch unseren Beitrag: Beststellerprinzip: das müssen Sie wissen
Was das Erfolgsprinzip?
Das Erfolgsprinzip gilt für alle Immobilienvermittlungen, egal ob Vermietung oder Verkauf. Übersetzt bedeutet es, dass die Provision nur dann ansteht, wenn eine Immobilie auch tatsächlich vermittelt bzw. verkauft wurde. Ein Makler darf demnach auch keine Provision für seine Bemühungen verlangen, wenn er keinen Mieter bzw. Käufer gefunden hat. Genauso bei Suchaufträgen: Kann Ihnen der Makler keine Immobilie anbieten, die Ihnen zusagt, sind Sie ihm auch nichts schuldig. Erlaubt sind jedoch Entschädigungsgebühren, die allerdings explizit im Maklervertrag ausgewiesen sein müssen. In der Praxis ist dies eher selten der Fall.
Das Neutralitätsprinzip für Fairness
In seltenen Fällen kommt es vor, dass ein Makler zwei von einander unabhängige Aufträge in einer Immobilie zusammenführt. Sprich: Immobilienverkäufer bzw. Vermieter und Interessent. Hier greift das Neutralitätsprinzip: Wenn beispielsweise ein Immobilienkäufer einen Makler beauftragt, der gleichzeitig von einem Verkäufer beauftragt wurde, für ein und dieselbe Immobile, dann muss die Provision zwischen beiden Parteien aufgeteilt werden. Denn beide haben den Makler „bestellt“.
Was regelt die Entscheidungsfreiheit?
Anders als bei Verträgen üblich, kann der Immobilienbesitzer jederzeit die beanspruchte Maklerdienstleistung wieder beenden. Ein Beispiel: Ein Eigentümer sucht Käufer für seine Immobilie. Dem beauftragten Makler gelingt es auch nach längerem Bemühen nicht, einen passenden Käufer zu finden. Der Eigentümer kann daraufhin den Auftrag beenden und einen neuen Makler damit beauftragen. Falls kein Alleinauftrag abgeschlossen wurde, kann er außerdem auch mehrere Makler gleichzeitig beauftragen.
Immobilienvermittlung: Wie hoch ist die Maklerprovision?
Wussten Sie, dass es für die Maklerprovision keine festgelegten Preise gibt? Ein Makler bestimmt seine Provision selbst – dabei ist jedoch ein gewisser Rahmen einzuhalten. Es gibt lediglich eine gesetzliche Obergrenze. Wird eine Immobilie vermietet, dürfen nicht mehr als zwei Kaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer berechnet werden. Beim Verkauf gibt es allerdings keine gesetzliche Obergrenze. Üblich sind auf dem Markt jedoch ca. 3,5 % und 7 % des Verkaufspreises.
Ein weiterer Grund für die Höhe der Provision ist die Art der Immobilie, da je nach Immobilientyp auch unterschiedliche Aufwände damit verbunden sind.
Wann ist die Provision fällig?
Vertraglich ist hier meist eine Zahlfrist von 14 bis 30 Tage nach Vertragsabschluss festgelegt. Sobald Sie den Miet- bzw. Kaufvertrag unterzeichnen, haben Sie entsprechend lange Zeit, die Maklergebühren zu bezahlen. Bei Immobilienverkäufen erhält der Makler die Provision normalerweise dann, wenn der Käufer den Kaufpreis begleicht.
Achtung: Wer bei Immobiliengeschäften versucht, der Maklerprovision zu entgehen, indem er direkt Kontakt mit dem Vermieter bzw. Verkäufer aufnimmt, macht sich strafbar. Es droht eine Klage auf Schadensersatz!
Erinnerung: Die Entscheidungsfreiheit entbindet Sie von der Courtage, wenn Sie den Vertrag nicht unterzeichnen, sich beispielsweise gegen die neue Eigentumswohnung entscheiden, selbst wenn Sie bereits ernsthaftes Interesse und Kaufabsichten gehegt haben.
Haftungspflichten und Aufgaben des Maklers
Jeder Makler unterliegt Pflichten, für die er haftet, sollte er diese nicht einhalten. Die bedeutendsten sind hier folgende:
- Aufklärungspflicht
- Nachprüfungspflicht
- Erkundigungspflicht
- Beratungspflicht
- Fairness gegenüber beiden Parteien
Verletzt ein Makler eine oder mehrere dieser Pflichten, kann mitunter die Provision zurückbehalten werden oder gar ein Kaufvertrag für nichtig erklärt werden.
Möchten Sie mehr darüber erfahren sowie alle wichtigen Aufgaben des Maklers kennenlernen, lesen Sie unseren Beitrag: Aufgaben eines Makler: Immobilienvermittlung
Immobilienvermittlung – Gilt bei Maklerverträgen ein Widerrufsrecht?
Maklerverträge unterliegen den entsprechenden Gesetzen. Da Sie einen Vertrag entweder vor Ort, beim Makler selbst, abschließen können, oder aber ohne persönlichen Kontakt, wie z.B. via E-Mail, gibt es eine Besonderheit: Wenn Sie den Vertrag nicht vor Ort und über das Internet abschließen, gilt in diesem Fall das Fernabsatzgesetz. Hier muss der Makler Sie über Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht informieren. Eine mündliche Mitteilung reicht nicht aus, sondern es bedarf der schriftlichen Form. Verpasst es der Makler, Sie über das Widerrufsrecht beim Maklervertrag zu belehren, verlängert es sich automatisch um ein weiteres Jahr.
In Immobilienwissen – Teil 2 erfahren Sie alles Wichtige rund um den Immobilienverkauf. Vom Grundbuchauszug über den Kaufvertrag bis hin zu Nebenkosten und vieles mehr!