Alle Jahre wieder kommt der Weihnachtsmann – und mit ihm ein Sack voller Geschenke. Doch diesen mit den passenden Geschenken zu füllen, ist nicht immer leicht. Gerade in Unternehmen, die sich für Kunden, Mitarbeiter und Partner die passende Weihnachtsüberraschung ausdenken müssen, kann es schon mal die ein oder andere Schweißperle auf der Stirn hervorbringen. Deshalb haben wir für Sie ein paar Gedanken und Ideen für Weihnachtsgeschenke zusammengestellt, damit Sie die richtige Wahl treffen. Tipps zur Versteuerung inklusive.
Eine mögliche Herangehensweise
Natürlich darf Ihren Geschenken eine bestimmte Motivation vorausgehen. Ihre Beweggründe können viele sein. Es kann sein, dass Sie sich etwas davon versprechen, Ihre Kundenbindung stärken möchten, den Umsatz erhöhen wollen oder um einen bestimmten Werbeeffekt zu erzielen. Nichtsdestotrotz sollte die vorrangige Intention sein, Freude zu machen. Als „Schenker“ zu geben, ohne zu erwarten. Glauben Sie uns, dass Freude, die Sie beim Beschenkten auslösen, weitaus mehr nach sich ziehen kann, als Sie denken. Freude darüber, dass das Geschenk zeigt, dass Sie sich Gedanken um die Person gemacht haben – und im besten Fall keine „Hintergedanken“ offen legt. Beispielsweise ist ein 5%-Rabattgutschein beim nächsten Einkauf für Kunden in diesem Sinne kein wirkliches Geschenk.
Die passenden Weihnachtsgeschenke finden
Gründen Sie ein „Geschenke-Gremium“ und nehmen Sie sich für diese Aufgabe Zeit. Betrachten Sie jeden Geschäftspartner, Kunden und Mitarbeiter einzeln. Überlegen Sie, welches Geschenk positiv überraschen könnte. Wichtig ist dabei auch Qualität, denn das Geschenk soll auf jeden Fall etwas Besonderes sein. Für den Mitarbeiter, die lieber Tee als Kaffee trinkt, kann dies zum Beispiel eine hochwertige Teebox mit erlesenen Teesorten sein. Die Auszubildende freut sich vielleicht über eine Geschenkbox von der beliebten Kosmetikfirma Rituals. Der Kunde, der Ihnen beim gemeinsamen Lunch über seine Leidenschaft fürs Kochen erzählt, weiß vielleicht ausgesuchte Gewürze sehr zu schätzen. Denn jeder, egal ob Kunde, Partner oder Mitarbeiter, merkt sich sehr wohl, was er zu Weihnachten bekommen hat – insbesondere wenn es gefällt und erfreuliche Verwendung findet.
Nicht zu teuer, aber originell: Ein paar Ideen
Gerade für Geschäftspartner oder Unternehmen kann die Freigrenze (siehe auch „Weihnachtsgeschenke richtig versteuern: Das Wichtigste in Kürze.“) manchmal eine echte Spaßbremse sein. Vor allem da man nicht davon ausgehen kann, dass man Partner und Kunden als Person so gut kennt bzw. einschätzen kann, wie seine Mitarbeiter. Was also schenken? Natürlich gibt es Klassiker, die immer gehen, wie etwa Pralinen, Champagner, Wein & Co. Doch wenn Sie richtig kreativ werden möchten – wo kann man fündiger werden als bei jungen Start-ups? Produkte, die mit viel Einfallsreichtum und Hingabe entstanden sind, haben Potenzial. Von Knoblauch & Chili to go über Lebkuchen 2.0 bis hin zu Originellem fürs Hang & Over, den Morgen nach der Weihnachtsfeier oder Füllern von Pacato aus Patronenhülsen für einen wohltätigen Zweck ist vieles dabei! Mehr dazu lesen Sie hier.
Ökologisch wertvoll: Wasser statt Wein!
Oder wie wäre es in diesem Jahr mit einer schönen, nachfüllbaren Wasserflasche mit Namen oder einem Motivationsspruch oder dem Firmenlogo des Beschenkten darauf? Ökologisch wertvoll hat dieses schöne Weihnachtsgeschenk gerade für nachhaltige Unternehmen ihren Reiz. Dazu ein paar Edelsteine für gute Wasserqualität werten das Präsent noch mal um ein Weiteres auf. Unser Tipp ist die sogenannte Soulbottle – 100% plastikfrei, klimaneutral und nachhaltig. Sie kann zwar nicht individuell bedruckt werden, ist aber ein echter Hingucker! Sie wird mit Motiven bedruckt, die von Künstlern rund um die Welt eingereicht und anteilig dafür entlohnt werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Nachhaltig, praktisch und voll im Trend
Ein Geschenk, das fast mit absoluter Sicherheit ankommt, findet sich täglich auf den Straßen – nur viel, viel besser. Jutetaschen und Sportbeutel finden sich in allen erdenklichen Designs als perfekter Wegbegleiter bei nahezu jeder Gattung Mensch wieder. Egal ob Student, Bürohengst, Fashiongirl oder als reines Zweckaccessoire, weil es sich so klein zusammenfalten lässt und im ausgepackten Zustand soviel tragen kann. Hier bei eventprinters.de können Sie diese guten Stücke sogar in ökologischer, Fairtrade Bio-Qualität individuell bedrucken lassen. Als Sportbeutel und Baumwolltasche mit langen oder kurzen Henkeln in unterschiedlichen Farben können Sie die perfekte Tasche als schönes Weihnachtsgeschenk kreieren. Mit Motiven oder Sprüchen – alles ist möglich! Und bei diesem Pricing lassen sich noch allerhand Goodies im Inneren verstauen, ohne dass Sie die Freigrenze (siehe auch „Weihnachtsgeschenke richtig versteuern: Das Wichtigste in Kürze.“) pro Geschenk überschreiten!
IHR GOODIE für diese Weihnachten: Mit dem Gutscheincode ghlk23 erhalten Sie ab sofort 10 Euro Rabatt auf individuell bedruckte Sportbeutel und Tragetaschen von eventprinters ab einem Mindestbestellwert von 100 Euro. Dafür einfach auf den Button klicken, Taschen bzw. Sportbeutel aussuchen und gestalten und im Bezahlvorgang den Gutscheincode eingeben!
Weihnachtsgeschenke richtig versteuern: Das Wichtigste in Kürze.
Geschenke bis 35 Euro (netto) pro Kunde gelten als Betriebsausgaben, für welche sogar die Umsatzsteuer zurückerstattet wird. Wichtig ist wie bei allen Steuerangelegenheiten, die Rechnung aufzubewahren als auch zu dokumentieren, an wen das Geschenk verschenkt wurde. Ansonsten drohen bei einer Betriebsprüfung Steuernachzahlungen! Außerdem gilt die Freigrenze 35 Euro für das ganze Jahr. Wenn Sie also bereits zu einem anderen Anlass ein Geschenk gemacht haben, dürfen beide Geschenke zusammen die 35 Euro nicht überschreiten, damit sie noch als Betriebsausgaben absetzbar sind.
Geschenke an Mitarbeiter können immer als Betriebsausgaben erfasst werden. Hier gibt es keine Wertobergrenze. Denn für Ihr Team dürfen Sie öfter Geschenke machen, zum Beispiel zu Weihnachten, zum Geburtstag und zur Geburt des Kindes. Allerdings fallen ab einem Wert von 60 Euro Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an. Für Gutscheine gelten eigene Regeln. Hier können pro Monat 44 Euro als Gutscheinwert an einen Mitarbeiter verschenkt werden, ohne dass Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge anfallen.
Quelle und alle Infos im Detail rund um die Besteuerung von Geschenken wurden hier kurz und bündig zusammengefasst: https://www.fuer-gruender.de/blog/2016/11/geschenke-steuern-felix1/ (07.10.2018)