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Immobilienwissen

Treppenhaus im Mehrfamilienhaus: Rechte und Pflichten

Dass das Treppenhaus im Mehrfamilienhaus keine Abstellkammer ist, hat gute Gründe. Weder Hausverwaltung noch Vermieter wollen Ärger, stattdessen tragen Sie Verantwortung für die Sicherheit im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses. Gefahren durch Stolperfallen und Maßnahmen zum Brandschutz sind die wichtigsten Gründe, warum Schuhschränke, Grünpflanzen und andere Möbelstücke den Platz räumen müssen.

Schuhschränke, Kinderwägen und Rollatoren

Wenn Fluchtwege durch abgestellte Gegenstände gemäß allgemeiner Vorschriften verengt oder Brandschutzbestimmungen durch brennbares Material verletzt werden, ist die rechtliche Lage eindeutig: so haben sämtliche Möbelstücke im Hausflur nichts verloren. Eine Ausnahme gilt jedoch für Kinderwägen, Rollstühle und Rollatoren: Diese dürfen grundsätzlich im Eingangsbereich abgestellt werden, solange sie eine angemessene Größe haben. Kinderwägen lassen sich notfalls einfach zusammenklappen. Wählen Sie dennoch den Abstellplatz, der alle am wenigsten stört – schließlich geht es um die allgemeine Sicherheit.

Sonderfall: Fahrräder im Treppenhaus im Mehrfamilienhaus

Grundsätzlich dürfen im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses keine Fahrräder abgestellt werden. Gibt es im Wohnhaus jedoch keinen Fahrradkeller und auch keine andere Alternative, machen Mieterbund und Amtsgericht eine Ausnahme. Zum Schutz gegen Diebstahl dürfen besonders wertvolle Fahrräder sogar mit in die Wohnung genommen werden.

Schuhe und Schirme vor der Wohnungstüre

Egal ob bei Regenwetter oder nach dem Waldspaziergang – Schuhe dürfen vorübergehend vor der Wohnungstüre abgestellt werden. Selbst eine Abtropfwanne für Schuhwerk dient hier seinem Zweck. Allerdings sollte daraus kein Dauerzustand werden! Auch gegen Regenschirme, die im Eingangsbereich trocknen, kann der Vermieter nicht viel sagen; selbst wenn Schirmständer als Teil der Garderobe generell in die Wohnung gehören. Nur sollten Sie Ihre Mitmieter durch etwa aufgespannte Schirme nicht behindern und Ihre Gegenstände alsbald auch wieder einsammeln.

Treppenhaus im Mehrfamilienhaus: Der Hauseingang als Visitenkarte

Wenn es um Bilder, Blumen und andere Dekogegenstände geht, darf der Vermieter bzw. die Hausordnung das Anbringen sämtlicher Deko verbieten. Der Grund: das Treppenhaus gilt stets als Visitenkarte des Hauses. Möchten Sie dennoch ein karges Treppenhaus mit Blumentöpfen verschönern, sprechen Sie erst mit Ihrem Vermieter. Ist er einverstanden und haben auch Ihre Mitmieter nichts dagegen, können Sie das Treppenhaus des Mehrfamilienhauses getrost schmücken, solange Sie Fluchtwege nicht behindern. Saisonale Deko wie einen Osterkranz, Herbstdeko oder ein weihnachtliches Gesteck ist über die Feiertage jedoch erlaubt!

Wischmop, alte Zeitungen und Wasserpfützen

Auch hier gilt das oberste Gebot dem Schutz aller Mieter. So unterliegt der Vermieter der sogenannten Verkehrssicherungspflicht und darf jegliche Lagerung von Putzutensilien und Altpapier verbieten: Wischmop und Schneeschaufel gehören verstaut, angesammelte Zeitungsstapel und Altpapier entsorgt. Da Ihre Mitmieter nicht nur stolpern, sondern auch ausrutschen können, müssen auch sämtliche Wasserpfützen, die Sie hinterlassen, aufgewischt werden – egal ob Sie Putzwasser verschütten oder mit triefend nasser Kleidung flächige Spuren hinterlassen. Kein Putzfimmel Ihres Vermieters, sondern ein Beitrag zur allgemeinen Sicherheit.

Unangenehme Gerüche im Treppenhaus im Mehrfamilienhaus

Jede Nase riecht anders: Wie Geschmäcker sind auch Gerüche unterschiedlich. Für den einen riecht es lecker nach Essen, der andere rümpft angewidert die Nase. Sogar wenn die Nachbarn von unten täglich Rosenkohl kochen, lässt sich gegen Küchengerüche im Treppenhaus im Mehrfamilienhaus nichts unternehmen. Auch wenn es für Ihren persönlichen Geruchssinn eine Zumutung ist, haben Sie weder Anspruch auf Mietminderung, noch dürfen Sie Ihr Parfüm im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses versprühen. Ausnahme: Sie wohnen beispielsweise über einer Gaststätte, dann sieht die rechtliche Seite wieder anders aus.

Trotz allgemeiner Bestimmungen und Richtlinien des Mieterbundes kommt es immer wieder vor, dass Gerichtsbeschlüsse in Einzelfällen doch anders entscheiden. Unsere Empfehlung für das Treppenhaus im Mehrfamilienhaus: Halten Sie sich im Zweifelsfall an die Vorgaben im Mietvertrag bzw. an die Hausordnung. So sorgt doch ein friedliches Miteinander für gute Stimmung im Haus und damit für ein rundum gesundes Wohnklima!

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Layer Immobilien & Bau
25 Mai 2016 • 4 Minuten Lesezeit

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